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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2011-03-07

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-07

Wortprotokoll

Die Verbesserung des Einlegerschutzes ist ein zentrales politisches Anliegen unserer Fraktion. Denn gerade in Krisenzeiten war es und ist es wichtig, dass die Einlegerinnen und Einleger gut geschützt sind und das Vertrauen in unsere Banken sichergestellt oder eben wieder sichergestellt werden kann. Wir unterstützten bereits 2008 die geforderte Erhöhung der geschützten Einlagen und stimmten somit im letzten Dezember der zeitlich befristeten Änderung des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen zu. Mit der heutigen Behandlung der bis Ende 2012 befristeten Vorlage zur Sicherung der Bankeinlagen garantieren wir den Einlegern einen dauerhaften Schutz für ihre Einlagen, mit einem Betrag von bis zu 100 000 Franken pro Person und Bank.

Wir begrüssen erstens explizit die Überführung der von uns damals geforderten Erhöhung der gesicherten Einlagen ins ordentliche Recht.

Zweitens heissen wir auch die vorgesehene wesentlich kürzere Frist von zwanzig Tagen statt drei Monaten für die Auszahlung aus der Einlagensicherung gut. Diese Verkürzung ist vertrauensbildend, auch wenn die Einleger und die Einlegerinnen wissen müssen, dass im Falle eines Konkurses einer der Grossbanken in einer ersten Phase damit nur ein Teil ihres Guthabens zurückerstattet wird.

Drittens begrüssen wir auch die Einführung der Bestimmung, dass die privilegierten Einlagen zu 125 Prozent mit Aktiven in der Schweiz unterlegt sein müssen. Mit dieser Privilegierung signalisieren wir den Einlegerinnen und Einlegern, dass bei den Banken auf jeden Fall genügend Substanz vorhanden ist, was wiederum das Kundenvertrauen stärkt.

Viertens erachten wir - davon wurde kaum gesprochen - die Integration der Bestimmung betreffend nachrichtenlos gebliebener Vermögenswerte ins Bankengesetz als richtig.

Aus diesen Gründen werden wir, die CVP/EVP/glp-Fraktion, auf die Vorlage eintreten. Wir wissen aber, dass wir dadurch nicht alle Probleme gelöst haben und die Frage des Anlegerschutzes rechtzeitig geregelt werden muss. Unsere Fraktion hat sich bereits im März 2010 mit dieser Problematik auseinandergesetzt und via Motion auch eine entsprechende Verbesserung verlangt. Mittlerweile wissen wir, dass, wie auch die Finma bereits festgestellt hat, "die heutige Regulierung die Anlageberatungs- und Vermögensberatungskunden nicht ausreichend schützt". Die Finma präzisiert denn auch, dass die Information über die wahren Gewinn- und Verlustrisiken von Finanzprodukten, die Abklärung des Risikoprofils des Kunden und die Diversifikation oft ungenügend sind.

Es macht deshalb durchaus Sinn, dass wir uns in einer separaten Vorlage eingehend mit dieser geltenden Kundeninformationspraxis auseinandersetzen. Wir anerkennen als Fraktion den zusätzlichen Handlungsbedarf. Es braucht einen höheren Schutz vor allem der Retailkunden. Die Finma hat im Rahmen des Projekts "Vertriebsregeln" den entsprechenden aufsichtsrechtlichen Rahmen bereits festgelegt, daher erwarten wir mit Recht, dass nun der Bundesrat möglichst schnell weitere Verbesserungen zum Schutz der Anleger und Anlegerinnen vorschlägt. Wir unterstützen somit auch klar die Stossrichtung des Rückweisungsantrages, erachten aber im jetzigen Zeitpunkt die Rückweisung als nicht zielführend, müssen wir doch eine definitive Lösung für den Einlegerschutz erarbeiten, damit diese 2013 in Kraft treten kann.

Ich möchte abschliessend nur zu bedenken geben, dass wir angesichts der bevorstehenden Opposition beim Thema Kleinanlegerschutz, die sich bereits in der Kommission abzeichnete, kaum in der Lage sein werden, eine Lösung vor Ende 2012 unter Dach und Fach zu haben. Wir müssen davon ausgehen, dass wir noch einige Zeit zur Beratung einer bereits umstrittenen Vorlage zum Schutz der Kleinanleger benötigen werden.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Fraktion, den Rückweisungsantrag abzulehnen.