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preparatory:AB 156706

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-07

Wortprotokoll

Mit meinem Minderheitsantrag ersuche ich Sie, die Zahlungsverpflichtung der Banken für die Einlagensicherung auf 10 Milliarden Franken zu erhöhen. Heute sind es 4, im Übergangsrecht sind es 6 Milliarden. Wie Sie wahrscheinlich wissen, ist die Einlagensicherung in der Schweiz ein Selbstregulierungssystem des Bankensystems. Es kommt subsidiär zum Tragen, wenn eine Bank nicht genügend liquide Aktiven hat, um die sofortige Auszahlung der privilegierten Einlagen zu decken; die Auszahlung muss ja innert zwanzig Tagen erfolgen können. Der Betrag wird auf die einzelnen Banken aufgeteilt; [PAGE 200] diese müssen zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Liquidität die Hälfte ihrer Beiträge dauernd in Form liquider Mittel halten. Wenn dieser Betrag aufgebraucht ist, kann die Hilfe der anderen Banken nicht mehr beansprucht werden. Diese steht erst dann wieder zur Verfügung, wenn in Zusammenhang mit früheren Konkursfällen Gelder zurückbezahlt worden sind.

Der Bundesrat und die Mehrheit der WAK beantragen Ihnen nun, es bei den 6 Milliarden Franken des Übergangsrechts zu belassen. Es ist interessant, Frau Bundesrätin: Noch im Vorentwurf hatten Sie einen Sicherungsfonds von 10 Milliarden Franken vorgeschlagen. Ich bin deshalb gespannt, nun Ihre agile Argumentation zu hören, mit der Sie jetzt plötzlich auf 6 Milliarden Franken zurückgehen wollen. 10 Milliarden Franken entsprechen ungefähr 3 Prozent der privilegierten Einlagen; so hatte es der Bundesrat ursprünglich vorgesehen. Wenn er den Betrag jetzt auf 6 Milliarden Franken reduziert, sind mit diesem Selbstregulierungssystem noch 1,7 Prozent der privilegierten Einlagen abgedeckt.

Wir haben heute 396 Banken mit insgesamt 343 Milliarden Franken an gesicherten Einlagen. Mehr als 6 Milliarden - das ist ja der Betrag, der für gesicherte Einlagen vorgeschlagen wird - halten die beiden Grossbanken, die Migros-Bank, die Zürcher, die Berner und die Waadtländer Kantonalbank, wobei die Zürcher Kantonalbank über eine unbeschränkte Staatsgarantie verfügt. Gemäss den Angaben von 2009 entfallen auf die beiden Grossbanken je 50 Milliarden Franken, rund 60 Milliarden gesicherte Einlagen hat die Raiffeisen-Gruppe, und rund 100 Milliarden haben die Kantonalbanken. Nochmals: Wenn wir jetzt von der Logik des Bundesrates ausgehen und für eine genügende Einlagensicherung der Banken sorgen wollen, dann ist eine Quote von 3 Prozent offenbar das, was im Rahmen dieses Systems als verantwortbar angesehen wird. Wenn wir dann noch die staatsgarantierten Kantonalbanken rausnehmen, entsprechen diese 10 Milliarden Franken ungefähr 4 Prozent der gesicherten Einlagen, und damit kann das System wesentlich besser stabilisiert werden als mit dem Antrag, wie ihn der Bundesrat und die WAK-Mehrheit stellen.

Ich bitte Sie deshalb: Nehmen Sie dieses Selbstregulierungssystem - wir bleiben auch dabei - ernst, und sorgen Sie für genügend Liquidität im Bankensystem, damit im Konkursfall auch eines mittleren Instituts genügend Liquidität vorhanden ist. Ich erinnere Sie daran: Diese Liquidität muss innert zwanzig Tagen abgerufen werden können. Da bin ich überzeugt, dass der ursprüngliche Antrag des Bundesrates besser ist, nämlich dass 10 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt werden müssen, womit 4 Prozent der gesicherten Einlagen abgedeckt werden.

Ich danke Ihnen, wenn Sie der Minderheit folgen.