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Schelbert Louis · Nationalrat · 2011-03-07

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2011-03-07

Wortprotokoll

Namens der grünen Fraktion bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag auf 10 Milliarden Franken zuzustimmen.

Die beantragte Systemobergrenze von 6 Milliarden Franken halten wir für zu niedrig. In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat ebenfalls 10 Milliarden Franken vorgeschlagen. In der Botschaft zum vorliegenden Geschäft finden sich keine Argumente gegen eine Höhe von 10 Milliarden Franken. Die Finma und die Nationalbank unterstützten ebenfalls den Antrag auf 10 Milliarden Franken. Nach Angaben der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes beläuft sich das Total der gesicherten Einlagen auf 343 Milliarden Franken; dagegen sind die beantragten 6 Milliarden Franken sehr, wenn nicht weniger als bescheiden.

Wenn in einem Konkurs oder in einer Kaskade von Konkursen die Grenze von 6 Milliarden Franken erreicht ist, gibt die Einlagensicherung nichts mehr her. Dann können nur noch die Aktiven der konkursiten Bank beigezogen werden. Auch bei grossen Banken wie CS oder UBS, bei Raiffeisen oder verschiedenen Kantonalbanken kann es eine Rolle spielen, ob 6 oder 10 Milliarden Franken beigebracht werden.

In der Kommission wurde gegen die Höhe von 10 Milliarden Franken vorgebracht, dass die Mehrmittel gerade dann zu einer zusätzlichen Schwächung des Systems führten, wenn dieses eh in der Krise sei. Diesem Argument antwortet der nächste Minderheitsantrag: Werden die Mittel im Voraus geäufnet, wird genau dieser Effekt ausgeschaltet. Sie sehen: Das Konzept des Bundesrates in der Vernehmlassung machte schon Sinn. Es ist nur schade, dass er vor der geballten Kraft der grossen Banken nicht den Mut aufgebracht hat, diese Haltung auch durchzuziehen.

Im Sinne unserer Darlegungen bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen. Er bringt uns wieder auf die in unseren Augen bessere Linie, wie sie in der Vernehmlassungsvorlage zum Ausdruck kam. Kommt der Antrag durch, wird sich die Gelegenheit bieten, spezielle Fragen, sei es zu Kantonalbanken mit Staatsgarantie oder kleinen Banken mit kleinen Risiken, noch einmal vertieft zu prüfen.

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