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Theiler Georges · Nationalrat · 2011-03-07

Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-07

Wortprotokoll

Es geht um zwei Volksinitiativen, die Bauspar-Initiative sowie die Initiative "Eigene vier Wände dank Bausparen". Diese beiden Initiativen haben einen ähnlichen Inhalt, das wissen Sie. Wir haben hier in diesem Saal diese beiden Initiativen bereits behandelt, und wir haben sie zur Annahme empfohlen. In der Zwischenzeit hat der Ständerat in dieser Session, letzte Woche, einen indirekten Gegenvorschlag angenommen. Die Frist für die Bauspar-Initiative läuft am 29. März dieses Jahres ab. Sie kann im Falle eines Gegenvorschlages, wie Sie wissen, verlängert werden.

Die WAK hat an ihrer Sitzung vom 14. Februar 2011 einen vorsorglichen Beschluss gefasst, und zwar genau für diesen Fall, dass eben dieser Gegenvorschlag zustande kommt. Die WAK hat den Beschluss, die Frist für die Bauspar-Initiative bis zum 29. März 2012 und für die Initiative des Hauseigentümerverbandes bis zum 23. Juli 2012 zu verlängern, einstimmig gefasst.

Die Fristverlängerung ist absolut zwingend notwendig. Eine Behandlung in dieser Session wäre praktisch unmöglich. Wir müssten das Programm auf den Kopf stellen. Es müsste zuerst eine WAK-Sitzung stattfinden. Danach müsste das Ganze hier im Rat behandelt werden, und dann wäre es ja auch möglich, dass es Differenzen zum Beschluss des Ständerates gäbe. Die Differenzen müssten dann auch noch ausgeräumt werden. Dieses Prozedere ist praktisch unmöglich.

Herr Schelbert stellt nun im Namen der grossen Mehrheit der grünen Fraktion den Antrag, auf diesen Gegenvorschlag zu verzichten und der Fristverlängerung einfach nicht zuzustimmen. Er begründet das damit - Sie haben es übrigens auf Ihrem Tisch -, dass von einem Gegenvorschlag eigentlich nur die Reichen profitieren würden und dass Leute mit einem Einkommen zwischen 60 000 und 100 000 Franken nicht zum Zug kämen.

Ich muss Ihnen sagen, Herr Schelbert, dass von den 3000 Leuten, die im Kanton Baselland bausparen, 60 Prozent bei einem steuerbaren Einkommen von unter 80 000 Franken liegen und nur gerade 10 Prozent bei einem Einkommen von über 120 000 Franken. Wenn man nun also die aktuelle Lage im Kanton Baselland einbezieht - das müsste ja eigentlich auch der Bundesrat tun, aber er hat das bisher offenbar übersehen -, kommt man klar zum Schluss, dass das eine Vorlage nur für Mieter und für den Mittelstand ist.

Herr Schelbert führt dann auch an, dass ein Rückzug der Initiative dazu führen würde, dass die obligatorische Volksabstimmung umgangen würde. Dieses Prozedere ist bei solchen Vorlagen normal; es ist vorgesehen, dass man das tun kann. Von einer Umgehung kann, glaube ich, keine Rede sein.

Ich bitte Sie also im Namen der einstimmigen WAK, bei der auch Herr Schelbert dabei war, dem Antrag der WAK zuzustimmen und heute diese Fristverlängerung zu beschliessen.