Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-07
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-07
Wortprotokoll
Wir sind der Auffassung, dass die Motion an sich gegenstandslos geworden ist. Ich werde auf Georgien noch kurz zu sprechen kommen. Grundsätzlich ist es ja so - das hat Herr Nationalrat Schwander gesagt -: Rechtshilfe wird nicht in Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, dort wird die Amtshilfe geregelt. Ich denke, das haben wir geklärt. Dann gilt der OECD-Standard, wie wir ihn jetzt akzeptiert haben, für alle Staaten, mit denen wir Doppelbesteuerungsabkommen abschliessen. Das ist die Grundlage, die wir überall umsetzen und annehmen wollen. Daneben kommt es je nach Einzelfall noch zu einzelnen Regelungen im Gesamtinteresse mit dem betreffenden Staat, aber die Grundlage ist Artikel 26 des OECD-Musterabkommens.
Jetzt noch zu dieser Amtshilfeverordnung: Wir sind ja dabei, die Amtshilfeverordnung in ein Amtshilfegesetz zu überführen; die Vernehmlassung läuft. Wir möchten dort eben auch diesem Grundkonzept Rechnung tragen, dass die Amtshilfe im Sinne des OECD-Musterabkommens gewährt wird. Wir werden darüber noch diskutieren.
Jetzt noch zu Georgien - das ist ja eine Diskussion, die man seit Jahren führt. Unser Vertragspartner wollte die Anpassungen nur im Rahmen des bisherigen Abkommens machen, also noch gar nicht weiter gehen und diesen Schritt in die OECD-Regelungen hinein noch nicht vornehmen. Das wird in einem der nächsten Schritte möglicherweise auch noch diskutiert, aber es war ein Wunsch von Georgien, dass man nur das alte Doppelbesteuerungsabkommen so aktualisiert, dass es eben den heutigen Fällen Rechnung trägt.
Beim zweiten Fall, den Sie angesprochen haben, bin ich nicht sicher, wie die Argumentation dort ist. Aber noch einmal: Ich denke, Ihre Motion ist an sich gegenstandslos geworden.