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preparatory:AB 156843

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-07

Wortprotokoll

Diese Motion, die eine verbesserte Amtshilfe im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen verlangt, ist ungefähr zum gleichen Zeitpunkt eingereicht worden, wie der Bundesrat gegenüber der OECD eingeknickt ist und seinen langjährigen Widerstand dagegen aufgegeben hat, den Standard gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens in Zukunft für die schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen zu übernehmen. Sie wissen, worum es da geht. Ich bilde mir nicht ein, dass der Bundesrat wegen meiner Motion eingeknickt ist. Da ist mehr Druck nötig gewesen, und der kam von anderswo.

Aber immerhin deckt sich die seitherige Praxis, zum grössten Teil wenigstens, mit dem, was meine Motion verlangt, vorausgesetzt allerdings, dass wir jetzt mit dem Amtshilfegesetz bzw. der Amtshilfeverordnung wirklich OECD-konform vorgehen. Sie wissen ja, Frau Bundesrätin, dass wir das Thema in der Aprilsession noch vor uns haben. Dies vorausgesetzt - ich nehme an, dass wir das tun -, kann man sagen, dass die Motion überall dort erfüllt ist, wo wir Doppelbesteuerungsabkommen mit OECD-Staaten haben.

Meine Motion will natürlich mehr. Sie will, dass wir gegenüber allen Staaten, mit denen wir Doppelbesteuerungsabkommen abschliessen, diesen OECD-Standard integrieren. Und da tut sich jetzt für mich eben das Problem auf. In der Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Motion heisst es: "Dieser Entscheid gilt für alle Länder, mit denen die Schweiz künftig Doppelbesteuerungsabkommen abschliesst, unbesehen ob sie Mitglied der OECD sind oder nicht." Wenn das so wäre, Frau Bundesrätin, dann wäre ich zu einem noch grösseren Teil zufrieden, als ich es sowieso schon bin. Aber wir werden ja im Rahmen der Aprilsession die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Georgien und Tadschikistan beraten, und dort fehlt eben dieser Standard. Das ist der Tatbeweis dafür, dass der Bundesrat dieser eigenen Aussage hier, dass er gegenüber allen Ländern diesen Standard in die DBA integrieren wolle, nicht nachgekommen ist, und zwar bei zwei Ländern, die nicht OECD-Mitglieder sind.

Das halte ich eben für ausserordentlich problematisch, und das bringt mich auch dazu, an dieser Motion festzuhalten. Sonst hätte ich dafür tatsächlich keinen Grund mehr gehabt. Aber es ist schon mehr als unschön, dass eine solche Erklärung abgegeben wird - die wir übrigens auch im Papier, in der Standortbestimmung des Staatssekretariates für internationale Finanzfragen finden; dort steht fast wörtlich der gleiche Satz -, dass wir dann aber zwei Doppelbesteuerungsabkommen ohne den Amtshilfestandard vorfinden.

Das bringt mich dazu, den Rat zu bitten, die Motion anzunehmen, damit diese Lücken wirklich geschlossen werden und nicht offenbleiben.