Lexipedia

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2011-03-07

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-07

Wortprotokoll

Mit meiner Motion fordere ich, dass für das Bundespersonal eine geeignete Anlaufstelle zur Meldung von Missständen, also für das sogenannte Whistleblowing, geschaffen wird. Heute ist für das gesamte Bundespersonal die Eidgenössische Finanzkontrolle, das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes, die offizielle Anlaufstelle für Hinweise auf Missstände am Arbeitsplatz. Als allgemeine Anlaufstelle für die Meldung von Missständen in der gesamten Bundesverwaltung ist die EFK aber nicht geeignet. Die Aufgaben der EFK sind primär finanzieller Natur, sie ist deshalb kompetent für die Entgegennahme von Meldungen, die eine finanzielle Komponente aufweisen. Für alle anderen Meldungen ist die EFK nicht geeignet, also z. B. für Meldungen über die Verletzung von Sicherheitsvorkehrungen, welche zur Gefährdung der Öffentlichkeit führen könnten, Meldungen über die Verletzung von Umweltrechtsnormen oder Meldungen über sexuelle Belästigungen. Auch kann kaum davon ausgegangen werden, dass der EFK Fälle wie Mobbing oder Diskriminierung gemeldet werden.

Im Sinne einer Förderung der Eigenverantwortung und einer Effizienzsteigerung am Arbeitsplatz ist es zentral, dass verantwortungsvoll agierende Mitarbeiter über eine geeignete Anlaufstelle für Hinweise auf Missstände verfügen.

Ich anerkenne, dass in letzter Zeit im ganzen Bereich des Whistleblowings auch in der Bundesverwaltung einiges in Bewegung gekommen ist. Das ist selbstverständlich erfreulich. So ist etwa am 1. Januar 2011 eine Meldepflicht für das Bundespersonal eingeführt worden; Verstösse müssen nun also gemeldet werden. Das ist zwar gut, doch müssen Verstösse den Vorgesetzten oder der EFK gemeldet werden. Eine solche Meldung stellt einen relativ grossen Schritt dar und kostet Überwindung. Es ist keineswegs eine niederschwellige Lösung. Die Meldung von Missständen funktioniert nur, wenn eine wirklich niederschwellige Lösung bereitsteht. Ich anerkenne aber, dass auch da einiges im Umbruch ist.

[PAGE 214]

Das Kernanliegen meines Vorstosses ist zwar bis heute nicht erfüllt. Da ich aber überzeugt bin, dass erst einmal die Resultate der laufenden Arbeit abgewartet werden müssen, ziehe ich meinen Vorstoss an dieser Stelle zurück. Ich möchte aber die EFK im Sinne des Vorstosses auffordern, die genauen Zahlen zum Eingang der Meldungen sowie deren Auswertungen zu publizieren. Im letzten Jahresbericht, der publiziert ist, demjenigen von 2009, steht lediglich folgender Satz: "Im Berichtsjahr hat die EFK verschiedene interessante Hinweise erhalten." Das ist wahrlich etwas wenig Information zu diesem Thema.

Gemäss einer Studie, die 2009 erstellt wurde, gehen im Durchschnitt in der öffentlichen Verwaltung rund 6,3 Meldungen pro 1000 Mitarbeiter und pro Jahr ein. Die Bundesverwaltung hat rund 36 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das heisst, dass bei der EFK rund 220 Hinweise pro Jahr eintreffen müssten. Für ein effektives Benchmarking wäre es deshalb wichtig zu wissen, wie viele Meldungen die EFK pro Jahr erhält, wie viele Meldungen welche Bereiche betreffen sowie was das genaue Resultat der Untersuchung war. Das gäbe Hinweise dazu, ob die EFK als Meldestelle überhaupt funktioniert. Falls in Zukunft diese Zahlen nicht auf ein Funktionieren hinweisen, werde ich mir vorbehalten, wieder nachzuhaken respektive einen neuen Vorstoss einzureichen.