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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-06-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-06-05

Wortprotokoll

Frau Ständerätin Fetz möchte bei Zwangsheiraten im Ausländergesetz einen formellen Rechtsanspruch auf Wiedererteilung der ursprünglichen Bewilligung verankern. Die Situation heute ist so, dass die Zulassung respektive die Wiederzulassung zum Aufenthalt in der Schweiz in sogenannten schwerwiegenden persönlichen Härtefällen möglich ist. Für mich ist klar, dass eine Zwangsheirat einen solchen schwerwiegenden persönlichen Härtefall darstellen kann.

Was wir im heutigen Ausländerrecht nicht kennen, ist aber ein formeller Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung. Mit dem Antrag Fetz würden wir einen solchen formellen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung neu für eine Kategorie von Menschen - Personen, die von Zwangsheirat betroffen sind - schaffen. So schrecklich das für die [PAGE 448] Betroffenen, für die Opfer ist, ist der Bundesrat der Meinung, dass wir hier nicht einfach für eine einzelne Kategorie von Ausländerinnen und Ausländern einen Rechtsanspruch einführen können, weil es auch noch andere schwerwiegende Härtefälle gibt. Wir würden jetzt einfach sagen, dass die Zwangsheirat ein besonders schwerwiegender persönlicher Härtefall sei; alle anderen schwerwiegenden Härtefälle hätten dann aber weiterhin keinen formellen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung. Dem kann sich der Bundesrat nicht anschliessen.

Im Nationalrat wurde ein ähnlicher Antrag beraten. In diesem war vorgesehen, für einen Wiederzulassungsanspruch eine Frist von fünf Jahren gesetzlich festzuschreiben. Frau Ständerätin Fetz schlägt jetzt zwei Jahre vor. Der entsprechende Antrag im Nationalrat wurde mit 119 zu 58 Stimmen abgelehnt.

Ich muss Sie bitten, den Einzelantrag Fetz ebenfalls abzulehnen.