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AB 157008

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-16

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat am 9. September 2014 das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz mit 139 zu 40 Stimmen angenommen. Vorgängig hatte er es mit 129 zu 55 Stimmen abgelehnt, die Aufsicht im KVG zu regeln, wie er es ja früher angestrebt hatte.

Einig sind sich beide Räte bereits in folgenden Punkten: Es wird neu möglich sein, dass die Aufsicht zu hohe Prämien zurückweisen kann. Die Leitungen der Kassen müssen minimale Qualifikationsstandards erfüllen. Die Entschädigung der Führungsorgane muss ausgewiesen werden. Fehlbare Verantwortliche können abgesetzt werden. Die Kassen müssen ein Risikomanagement und eine interne Kontrolle installieren. Die Ausgaben für Marketing und Werbung werden geregelt. Zu viel bezahlte Prämien werden ausgeglichen; gemäss Nationalrat geschieht das freiwillig, aber die Aufsicht kann dies durchsetzen, wenn die Prämien nicht den Kosten entsprechen oder die Reserven zu hoch sind. Abgelehnt haben beide Räte eine Aufsicht über die Versicherungsgruppen.

Die SGK befasste sich am vergangenen Donnerstagmorgen früh mit den noch verbliebenen elf Differenzen. Bei acht Bestimmungen empfehlen wir Ihnen, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Bei drei Artikeln werden wir ohne Minderheitsanträge für Festhalten votieren. Dies war meine Einleitung zur Differenzbereinigung.