Schwaller Urs · Ständerat · 2014-09-16
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-16
Wortprotokoll
Lassen Sie mich an das Gesagte anschliessen. Vor gut zwei Jahren, im Juni 2012, haben wir in diesem Rat die Verfassungsbestimmung diskutiert, welche im Nachgang zur parlamentarischen Initiative Hochreutener 07.419 die Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit verlangte. Ziel dieser Verfassungsbestimmung war es ja gerade, den Frauen auch nach der Mutterschaft die Möglichkeit zu geben, ihr Wissen und Können in die Arbeitswelt ausserhalb der Familie einzubringen. Der Entscheid, wie sich die Eltern organisieren, wie sie ihre Rolle und ihre Arbeit im Haus - Sie haben Recht, Frau Fetz, das gilt für Mutter und Vater - aufteilen wollen, soll von den Eltern abhängen, nicht von den fehlenden Möglichkeiten zur Betreuung von Kindern.
Der Verfassungsartikel für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, hinter welchem gerade auch dieses Anliegen stand, wurde von fast allen Seiten bekämpft oder zumindest nicht gestützt. Der Bundesrat, das muss ich sagen, unterstützte die Verfassungsbestimmung, das Volk hat dann aber Nein gesagt.
Mit dem Argument der Abstimmung vom 9. Februar als Krücke - etwas anderes ist es nämlich nicht - ist man nun hingegangen und hat vorgeschlagen, die Finanzhilfen für Krippen bis 2019 zu verlängern. 126 Nationalratsmitglieder haben diesem Antrag zugestimmt.
Ich habe mich 2008 und 2010 stark für die Mitfinanzierung der Krippen eingesetzt. Es würde wohl kaum verstanden, wenn ich mich nun gegen diese Hilfe wenden würde. Ich muss Ihnen sagen: Ich werde nicht dagegen stimmen, aber es fällt mir eigentlich gar nicht so leicht - nicht wegen der Sache, aber wegen des Vorgehens. Die Krippenfinanzierung war als Anschubfinanzierung ausgestaltet. Wir haben es als Finanzpolitiker verschiedene Male und in den Finanzkommissionen immer wieder gesagt, dass es beim Anschieben bleiben soll und auch bei der Aufgabenteilung, wie sie bei dieser Sache eigentlich angezeigt ist. Der Bundesrat hat 2010 eine Verlängerung ausdrücklich ausgeschlossen. Aus dem Anschieben wird aber nun eine Dauerschieberei. Es wird auch das nächste Mal Gründe geben, weiterzuzahlen und säumige Kantone und Gemeinden abzuholen.
Fazit: Wenn das nächste Mal von einem Impulsprogramm oder von einer Anschubfinanzierung die Rede ist, müssen wir entweder genauer hinschauen oder ehrlicherweise diesen Begriff aus dem Berner Vokabular streichen.