Imoberdorf René · Ständerat · 2014-09-16
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-16
Wortprotokoll
Zuerst zur Ausgangslage. Unser Rat hatte die Vorlage in der Sommersession 2014 behandelt. Der Nationalrat beriet das Geschäft letzte Woche zum zweiten Mal. Es verbleibt noch eine Differenz.
Mit 103 zu 73 Stimmen hatte sich der Nationalrat in der ersten Runde in der Frühlingssession 2014 für eine auf fünf Jahre befristete Opting-Out-Möglichkeit für Haushalte ausgesprochen. Damit können alle Mitglieder eines Privathaushaltes, in welchem kein zum Empfang von Radio- und Fernsehprogramm geeignetes Gerät bereitsteht oder betrieben wird, auf Gesuch hin für eine Abgabeperiode befreit werden. Der Ständerat hatte oppositionslos entschieden, den entsprechenden Artikel 109c wieder aus dem Gesetz zu streichen. Der Nationalrat hat letzte Woche mit 110 zu 74 Stimmen bei 3 Enthaltungen an seiner Fassung festgehalten. Ihre Kommission hat heute Morgen getagt und empfiehlt Ihnen mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.
Zu den Gründen. Es geht um die Interessenabwägung Effizienz kontra Gerechtigkeit. Es wird angenommen, dass ungefähr 20 000 Haushalte kein Empfangsgerät besitzen, dies mit abnehmender Tendenz. Damit kann eine gewisse Ineffizienz in Kauf genommen werden. Mit dem Systemwechsel, und das scheint mir auch wichtig zu sein, wird auch die Beweislast umgekehrt. Die Haushalte müssen sich melden, um sich befreien zu lassen. So erklärt man sich dann auch einverstanden, dass vom Bakom Kontrollen gemacht werden können. Gemäss einem Bericht der Verwaltung, den wir bereits in den Sitzungen für die Beratung bekommen haben, würde es einen Ausfall von rund 16 Millionen Franken geben. Es ist nicht damit zu rechnen, dass dann die anderen diese 16 Millionen Franken übernehmen müssen, weil es sich um einen eher bescheidenen Betrag handelt. In diesem Bericht wird auch aufgezeigt, dass die Umsetzung des Opting-Out möglich wäre. [PAGE 808]
Zum Schluss möchte ich noch erwähnen, dass der Nationalrat in der zweiten Lesung bei fünf Differenzen dem Ständerat gefolgt ist. Das möge man hier beim Antrag unserer Kommission auch berücksichtigen.
Noch einmal: Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen.