Lexipedia

Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-09-16

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-09-16

Wortprotokoll

Ich mache es kurz. Der Kommissionssprecher hat dargelegt, was Sie hier als Beschluss vorliegend haben. Rückblickend nochmals Folgendes: Die Agglomerationsengagements des Bundes sind auch mit dem Infrastrukturfonds gezimmert worden. Im Jahr 2006 hat man 2,56 Milliarden Franken freigegeben, im Jahr 2010 kam eine erste Tranche an Agglomerationsprojekten, und jetzt folgt, wiederum im Vierjahresturnus, die zweite Programmbotschaft. Das heisst: Sie haben dann von den reservierten 6 Milliarden Franken praktisch alles verpflichtet - es bleibt noch eine kleine Reserve -, also zehn Jahre früher als eigentlich vorgesehen.

Uns macht das ein bisschen Sorgen. Natürlich: Wenn der Bund sich engagiert und finanzielle Mittel bereitstellt, engagiert man sich auch in den Regionen. Da werden Pläne realisiert. Bei dieser zweiten Generation wurden denn auch 41 Agglomerationsprogramme präsentiert, mit Wünschen an den Bund im Umfang von 20 Milliarden Franken. Sie sehen natürlich auch hier, wie schwierig unsere Rolle ist; Sie sehen auch, dass wir diese Eingaben nach klaren Kriterien beurteilen müssen. Wir müssen die gesetzgeberischen Vorgaben genau einhalten, sonst schiessen natürlich die Begehrlichkeiten ins Kraut. Insofern bin ich froh, dass Ihre Kommission und auch der Nationalrat nicht das ganze System völlig auf den Kopf gestellt haben, auch wenn Sie bei Interlaken, Chablais und Basel nochmals Modifikationen vorgenommen haben, die der Bundesrat so nicht vorgesehen hatte.

Es gibt Spielregeln, und die gelten: Die Programme werden eingereicht, und innerhalb der Programme gibt es dann Massnahmen. Die 41 Programme haben 2269 Einzelmassnahmen. Wir bitten einfach, dass man auch künftig bei den mehrstufigen Prüfprozessen wirklich daran festhält. Es geht um die Programme und nicht um einzelne Massnahmen. Es [PAGE 806] ist mir schon wichtig für die Zukunft, dass man diesen Grundsatz respektiert, weil wir sonst den ganzen iterativen Prozess nur schwerlich führen können. Man muss dabei natürlich auch Artikel 17d Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer respektieren. Dort heisst es nämlich: "Den Vorrang haben Agglomerationsprogramme, die zur Lösung der grössten Verkehrs- und Umweltprobleme beitragen." Das ist nicht einfach umzusetzen, aber es ist ein ganz wichtiger Grundsatz.

Also wird es auch hier bei den Agglomerationsprogrammen künftig um die Frage gehen - wenn der Bund weiterhin engagiert bleiben will, wenn die Agglomerationen weiterhin auf Bundesbeiträge zählen wollen -, wie es im neuen NAF gelöst sein wird, wie viel Mittel dort strassenseitig bereitgestellt werden. Beim Bahninfrastrukturfonds haben Sie schon die schienenseitige Finanzierung für die Agglomerationsprogramme geregelt. Aber Sie werden sich im nächsten Jahr auch damit befassen, wie Sie künftig diese Wünsche kanalisieren. Wir werden uns auch nochmals darüber unterhalten müssen, was eine Agglomeration ist.