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Graber Konrad · Ständerat · 2014-09-16

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-16

Wortprotokoll

Das Infrastrukturfondsgesetz vom 6. Oktober 2006 sieht vor, dass der Bund ab dem 1. Januar 2008 während 20 Jahren 20,8 Milliarden Franken aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr für eine effiziente und umweltverträgliche Bewältigung der erforderlichen Mobilität bereitstellt. Das heisst, dass pro Jahr hieraus ungefähr 1 Milliarde Franken resultiert. Der Bundesrat schreibt in der Botschaft, dass mit der Realisierung der Projekte der Module 1 und 2 in der Folge 84 Kilometer Engpässe, also rund 20 Prozent, beseitigt werden können. Trotzdem werden im Jahr 2030 weiterhin 427 Kilometer der Nationalstrassen regelmässig überlastet sein, davon 101 Kilometer sehr stark und weitere 88 Kilometer stark.

Was heisst dies konkret, auch in Bezug auf einzelne Strecken? Ich wäre froh, wenn die Frau Bundesrätin das noch etwas verdeutlichen könnte. In der Botschaft spricht man von Modulen, aber man sagt nicht, wie diese Module in die Realisation gelangen. Stellvertretend illustriere ich das am Beispiel des Bypass Luzern: Der Bundesrat macht dazu auf den Seiten 2503f. der Botschaft Ausführungen. Er schreibt aber, wie Kollege Theiler bereits gesagt hat, dass ein Upgrading in Modul 2 nicht möglich sei, und zwar nicht aufgrund der fehlenden Notwendigkeit; massgebend seien vielmehr die sehr hohen Investitionskosten.

Ich betrachte es als problematisch, wenn eine Verkehrslage stark nach den erforderlichen Investitionskosten beurteilt wird. Ich möchte die Kosten-Nutzen-Berechnung des Bundesrates nicht anzweifeln, gebe aber zu bedenken, dass die Investitionskosten in diesen Analysen möglicherweise zu hoch gewichtet sind, sonst würde man zu anderen Ergebnissen kommen. Aber ich verstehe natürlich auch, dass man sich an den zur Verfügung stehenden Mitteln orientieren muss. Wir wissen, dass insbesondere die Spezialfinanzierung Strassenverkehr in den nächsten Jahren mit finanziellen Problemen zu rechnen hat.

Für den Kanton Luzern ist nicht befriedigend - ich beziehe mich auf die Eingabe unserer Regierung -, dass es bei der Beurteilung durch den Bund zu einer Einreihung in der Problemstufe 2 und nicht in der Problemstufe 3 kommt. Der Regierungsrat schreibt, dies sei für ihn nicht nachvollziehbar. Dieser Streckenabschnitt ist von den massgebenden und im Bericht aufgeführten Punkten betroffen; Herr Theiler hat das Thema der Zusammenführung von zwei Autobahnen angesprochen. Weiter schreibt die Regierung, auch die bestehende Verkehrsüberlastung generell, das starke Wachstum des Agglomerationsgebietes, die Nord-Süd-Transitachse usw. seien alles Kriterien, die der Bund im Grundsatz berücksichtige.

Ich schätze es, wenn das Projekt Bypass Luzern vorangetrieben wird, und zwar auch unter Berücksichtigung der Interessen der lokalen Bevölkerung. Der Einwohnerrat von Kriens, woher ich stamme - es handelt sich um eine Gemeinde mit 26 000 Einwohnern, die Gemeinde hat also fast die Grösse eines kleinen Kantons und ist wahrscheinlich die einzige Stadt in der Schweiz ohne eigenen Bahnhof -, hat sich kürzlich geschlossen, über alle Parteien hinweg, für wesentliche Projektverbesserungen eingesetzt. Ich gehe davon aus, dass diese Anliegen der lokalen Bevölkerung bei der Weiterführung dieses Projektes auch Berücksichtigung finden werden - sonst wird hier eine Projektleiche geschaffen.

Wenn ich dieser Vorlage zustimme, tue ich dies nicht in erster Linie aus der Sicht des Kantons Luzern, sondern aus einer gesamtheitlichen, gesamtschweizerischen verkehrspolitischen Sicht - es müssen wohl oder übel Prioritäten gesetzt werden. Ich stimme der Vorlage aber auch in der Zuversicht zu, dass die Projekte im Modul 3, insbesondere der Bypass Luzern, unter Berücksichtigung der Anliegen der lokalen Bevölkerung vorangetrieben werden.

Ich erlaube mir, noch eine Frage zu stellen, die auf aktuelle Ereignisse Bezug nimmt, und es wäre gut, wenn die Frau Bundesrätin hier noch eine Klärung vornehmen könnte: Letzte Woche hat der Obwaldner Kantonsrat beschlossen, das Projekt Kaiserstuhltunnel Lungern Nord - Giswil Süd voranzutreiben, ein Projekt, das von der Regierung vor einiger Zeit sistiert worden war. Dieser Entscheid hat in der Agglomeration Luzern ziemliche Irritation ausgelöst. Es wurde sofort in Zweifel gezogen, ob die Projektrealisierung tatsächlich nach der damit verbundenen Wirkung vorangetrieben wird. Man hat sich also gefragt, wieso man mit dem Bypass nicht schneller vorankommt, während man im Kanton Obwalden ein aus Sicht der Agglomeration Luzern weniger wesentliches Projekt vorantreiben kann.

Ich kann mir vorstellen, dass das auch einen Zusammenhang mit den Finanzierungsgefässen hat und dass ein Verdikt des Kantonsrates natürlich auch nicht massgebend dafür ist, was hier beschlossen wird. Ich denke aber, dass es gut wäre, wenn die Frau Bundesrätin hier noch Klarheit schaffen könnte. Ich gehe auch davon aus, dass sich all diese Fragen bei der Einführung des NAF vielleicht klären. [PAGE 802]

Mit Blick auf die Möglichkeiten des Bundes und die vorhandenen Mittel würde mich noch interessieren, von der Frau Bundesrätin zu erfahren, wann bei einem normalen Verlauf mit einer Realisierung der Projekte im Modul 3 überhaupt gerechnet werden kann. Mich interessiert natürlich insbesondere das Bypass-Projekt. Im Modul 3 finden sich bekanntlich Projekte für 6,4 Milliarden Franken, im Modul 4 Projekte für 5,8 Milliarden Franken; dies jeweils ohne Anrechnung von Teuerung und Mehrwertsteuer. Wenn ich der Botschaft entnehme - wie ich das zu Beginn gesagt habe -, dass im Jahr 2030 weiterhin rund 200 Kilometer Nationalstrasse überlastet sein werden, und zwar stark bis sehr stark, so befürchte ich, dass eine Realisierung des Bypasses auch erst nach 2030 geplant ist, wahrscheinlich erst 2035 oder 2040. Das wäre aus Sicht meines Kantons bestimmt viel zu spät.

Dann kommen wir aber auch auf das Thema der Finanzierung zu sprechen. Der NAF sieht ja eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags vor, weshalb meine Fragen sehr konkret ausfallen: Wann auf der Zeitachse werden die Projekte des Moduls 3 realisiert? Wie sieht es aus, wenn diese zusätzlichen Mittel von 12 bis 15 Rappen Mineralölsteuerzuschlag, die angedacht sind, nicht zustande kommen? Es wäre wertvoll - auch schon im Hinblick auf Abstimmungen, die vor uns liegen: die Milchkuh-Initiative ist jetzt vorgezogen worden, was ich begrüsse, weil das Klarheit schaffen wird -, hier zu hören, was geschieht, wenn diese finanziellen Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden. Das ist dann nämlich auch etwas, was die Stimmberechtigten wissen müssen.

Es wird beim Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds wahrscheinlich wie bei der Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur so sein, dass man eine Mehrheit für die Finanzierung dann findet, wenn man beispielsweise genau zeigen kann, wie sich die Vorlage auf die konkreten Projekte auswirkt. Ich wäre sehr dankbar, wenn die Frau Bundesrätin zur Frage betreffend den Kanton Obwalden und dann insbesondere zur Realisierung des Projektmoduls 3 - konkret am Beispiel des Bypass Luzern - noch Aussagen bezüglich der Zeitachse machen könnte. Ich bitte darum im Wissen, dass es eine Momentaufnahme ist und es jeweils auch auf den Planungsfortschritt ankommt.