David Eugen · Ständerat · 2009-08-10
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-08-10
Wortprotokoll
Ich glaube, in der Kommission wurden die Argumente sehr genau geprüft, auch die Argumente der Kantone wurden aufgenommen und nachher abgewogen. Das ist legitim, das muss ich hier schon unterstreichen, nach dem Votum, das jetzt gefallen ist. Dass wir hier in irgendeiner Weise die Kantone benachteiligen wollen, trifft überhaupt nicht zu, sondern es war eine Interessenabwägung, eine absolut legitime Interessenabwägung. Wir haben die sachlichen Gründe, die uns die Kantone vorgelegt haben, geprüft.
Der einzige Grund, der vorgebracht wurde, war der Quellensteuertarif, das Berechnen und Ausdrucken der Quellensteuertarife. Für den neuen Elterntarif muss man 170 Franken vom Endsteuerbetrag gemäss dem Tarif für Verheiratete abziehen und das mit der Anzahl Kinder multiplizieren. Das ist ein Vorgang, der technisch umgesetzt werden muss, mit Computer usw., das braucht Arbeit, das gestehe ich alles ein, es braucht Administration, es gibt vielleicht eine gewisse Verzögerung beim Druck der Unterlagen usw., das ist alles ganz klar. Das stört auch den normalen Ablauf der Dinge, wie man ihn gewohnt ist. Es stimmt, dass die Kantone immer schon im Sommer die Quellensteuertarife drucken und bereitstellen konnten. Jetzt können sie es wegen dieser Geschichte erst im Herbst tun. Das ist die eine Seite; diese Interessen und die Aufwände, die hier entstehen können, muss man durchaus auch anerkennen.
Auf der anderen Seite steht für mich aber die Tatsache, dass wir die Familien entlasten wollen. Hier geht es um sehr viele Leute in diesem Land, die schon sehr lange darauf warten, dass die Politik handelt. Wir haben das jahrlang hinausgezögert, viele Jahre - da nehme ich übrigens niemanden aus. Wir haben auch Vorschläge gemacht, die nicht mehrheitsfähig waren. Jetzt haben wir aber eine Mehrheit für eine Lösung, und jetzt dürfen, nach meiner Überzeugung, gerade weil die Lage auch wirtschaftlich schwierig ist, die Familien erwarten, dass wir ihnen diese Entlastung gewähren.
Wenn ich diese zwei Dinge gegeneinander abwäge - einerseits den Anspruch, dass wir jetzt den Steuerpflichtigen und den Familien diese Entlastung zukommen lassen, andererseits die Interessen der Administration, die auch legitim sind -, komme ich zum Schluss, das erste sei höher zu gewichten. Ich glaube, eine solche Interessenabwägung darf man machen, das ist zulässig, wir dürfen das tun. Wenn die Interessenabwägung nicht von allen so vorgenommen wird, dann ist das zu respektieren; man kann sie auch anders machen.
Wir stehen heute in diesem Saal eigentlich vor dem Entscheid, wie wir diese Abwägung vornehmen. Ich bitte darum, dass wir sie gemäss der Mehrheit machen und den Entscheid in diese Richtung fällen. Herr Bundespräsident Merz hat auch unterstrichen, dass diese Vorlage in seinem Programm enthalten und in der Finanzplanung so vorgesehen ist.
In dem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.