Büttiker Rolf · Ständerat · 2009-08-10
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-08-10
Wortprotokoll
Ich bin für Eintreten auf die Vorlage, muss aber sagen, dass ich ihr am Schluss nicht zustimmen kann. Die Stossrichtung der Vorlage, wie sie jetzt besteht, kann ich nicht unterstützen. Herr Stähelin hat den wunden Punkt getroffen: Der Elterntarif ist ein steuersystematisches Überbein, eine Eiterbeule, er ritzt die Verfassung in Bezug auf die Tarifhoheit der Kantone. Aus diesen Gründen ist das natürlich der Schwachpunkt bei diesem System. Wir sollten nach dem Sündenfall von 2004 nicht ein weiteres Mal gegen die Kantone legiferieren, vor allem nicht bei den Steuern. Damals waren in diesem Rat die gleichen Voten, die gleichen Kraftmeiereien zu hören wie heute. Aber an der Urne haben wir ein Debakel sondergleichen erlebt, das die staatspolitische Stellung des Ständerates gegenüber den Kantonen arg in Bedrängnis gebracht hat; machen wir uns da nichts vor.
Ich muss Ihnen sagen, dass ich die Haltung der Kantone, vertreten durch den Solothurner Finanzdirektor Christian Wanner als Präsidenten der FDK, unterstütze. Er steht ja nicht allein da, die Kantone stehen nicht allein da. Wenn ich das Schreiben des Schweizerischen Gewerbeverbandes lese, dessen Vorstandsmitglied ich bin, wird ganz klar, dass der Gewerbeverband den Elterntarif ablehnt und die Kombilösung mit all ihren Nachteilen bevorzugt.
Wenn Herr Frick sagt, das Gras sei hoch genug, man müsse jetzt heuen, so muss ich ihm sagen, dass der Bauer Wanner sehr wahrscheinlich besser weiss als der Jurist Frick, wann der richtige Zeitpunkt zum Heuen gekommen ist, vor allem, wenn wie in diesem Jahr die Gewitter - auch die finanzpolitischen Gewitter - niedergehen.
Ich bedaure sehr, dass es nicht zu einer Einigung mit den Kantonen gekommen ist. Dieser Vorwurf geht ein bisschen in Richtung Bundesrat und ein bisschen in Richtung Kommission. Man hat mir überall gesagt, das sei aus Zeitgründen eben nicht möglich gewesen. Man hätte aber zugunsten einer Einigung mit den Kantonen auf der Zeitachse wohl etwas Druck wegnehmen können. Ich hätte eine Einigung mit den Kantonen dem Zeitdruck ganz eindeutig vorgezogen, gerade wenn es um Steuerfragen geht.
Nun komme ich zu den Begründungen, wie sie in der Botschaft des Bundesrates stehen und wie sie zum Teil jetzt hier in der Debatte vorgebracht wurden.
1. In der gegenwärtigen Situation werden viele politische Anliegen konjunkturpolitisch motiviert. Das war in diesem Rat auch heute zu hören. Diese Anliegen werden daher in einer ungewöhnlichen Eile durchgezogen, alles wird dem Zeitfaktor untergeordnet. Ich muss dazu sagen: Mit Hüftschüssen ist man zwar schnell, aber man trifft schlecht.
Die Vorlage zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern soll gemäss dem Willen des Bundesrates bereits auf Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten. Man erhofft sich im gegenwärtig schwierigen wirtschaftlichen Umfeld von der Vorlage unter anderem einen wichtigen konjunkturellen Impuls. Die steuerliche Entlastung von Familien werde zu einer permanenten Erhöhung des verfügbaren Einkommens beitragen, steht in der Botschaft. Aus Erfahrung weiss man jedoch, dass permanente Einkommenszuwächse nur zu einem sehr geringen Teil - Herr Frick hat das, natürlich im umgekehrten Sinn, auch gesagt - in den Konsum fliessen. Vielmehr wird dieses Geld überwiegend in die Ersparnisbildung fliessen; der konjunkturelle Impuls dürfte daher sehr gering sein. Das konjunkturpolitische Motiv einer Kaufkraftstärkung ist demnach für mich nicht stichhaltig. Wenn tatsächlich ein konjunktureller Impuls ausgelöst werden soll, wäre ein solcher zudem zu einem günstigeren Kosten-Nutzen-Verhältnis zu haben als mit der sehr teuren steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern.
2. Zum finanzpolitischen Aspekt: Das EFD hat am 1. Juli dieses Jahres die Perspektiven des Bundeshaushaltes dargelegt. Für den Voranschlag 2010 wird damit gerechnet, dass die Vorgaben der Schuldenbremse "noch knapp" - so steht es wörtlich im Communiqué - eingehalten werden können. Für die Finanzplanjahre 2011 bis 2013 rechnet das EFD hingegen mit einer deutlichen Verfehlung der Vorgaben. Herr Bundespräsident Merz hat deshalb anlässlich der Präsentation dieser Ergebnisse darauf hingewiesen, dass der Bundesrat dem Parlament im Herbst, basierend auf den neuesten Wirtschaftsprognosen, ein Sanierungskonzept unterbreiten wird. Es ist auch nicht auszuschliessen, dass sich die finanzielle Situation des Bundeshaushaltes viel rascher eintrübt, als die Bundesverwaltung annimmt.
Angesichts dieser finanzpolitischen Perspektiven erscheint es fraglich, Mindereinnahmen im Umfang von einer halben Milliarde Franken zu beschliessen. Zusätzlich werden im Rahmen der Vorlage auch die Kantone mit Mindereinnahmen von über 100 Millionen Franken belastet. In den Kantonen - das müssen Sie sehen - existieren teilweise viel strengere Schuldenbremsen, die einen schnelleren Ausgleich von Fehlbeträgen vorschreiben. Paradoxerweise könnte es daher zur Situation kommen, dass die den Kantonen aufgebürdeten Zusatzausgaben ein wiederum unerwünschtes konjunkturell prozyklisches Ausgabeverhalten induzieren. Das heisst, die Kantone müssten ihre Ausgaben möglicherweise noch im konjunkturellen Abschwung überproportional kürzen.
Die Vorlage zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern enthält keinerlei Angaben zur Gegenfinanzierung; dort steht nichts. Mithin werden sich also die Mehrausgaben in einem strukturellen Defizit niederschlagen. Im Zuge einer konjunkturell steigenden Verschuldung, überwiegend durch Mehrausgaben bei den automatischen Stabilisatoren begründet, ist eine jährlich wiederkehrende Zusatzabgabe von einer halben Milliarde Franken fragwürdig.
3. Zu den staatspolitischen Aspekten: Gemäss Botschaft des Bundesrates zur steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern könnte die Annahme der Vorlage dazu führen, dass bis zu 30 Prozent der heute Steuerpflichtigen künftig keine direkte Bundessteuer mehr bezahlen müssten. Mit einer Kombilösung würde der Anteil, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, auf 24 Prozent ansteigen - auch das ist ein grosser Anteil -, dies basierend auf einem heute schon kleinen Steuersubstrat der direkten Bundessteuer. Aus staatspolitischer Sicht ist das insofern problematisch, als dadurch gewissermassen auch eine Entlassung aus der steuerlichen Verantwortung stattfindet. Es geht hier ja nicht um die sozialpolitische, sondern um die staatspolitische Frage. Ich mag den Familien, die durch diese Abzüge aus der Steuerpflicht entlassen werden, dies durchaus gönnen. Auf der anderen Seite müssen wir aber schon die Frage stellen, ob ein Steuersystem, das aus den erwähnten Gründen einen Drittel der Steuerpflichtigen aus der Steuerpflicht entlässt, nicht auch ein besonderes Verhältnis zwischen Bürger und Staat - in diesem Fall zwischen Bürger und Bund - heraufbeschwören kann.
4. Zu den gesellschaftspolitischen Aspekten: Wenn man die Vorlage liest, ist insgesamt unklar, was mit dieser steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern letztlich genau bezweckt wird. Ist es die Geburtenförderung? Ist es die Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Ist es die Förderung der Erwerbstätigkeit von Müttern? Geht es um mehr steuerliche Gerechtigkeit? Geht es um [PAGE 753] Familienförderung ganz allgemein oder um andere Dinge? Wenn der Zweck der steuerlichen Entlastung unklar bleibt, ist auch zu erwarten, dass die Wirksamkeit gering bleiben wird. Daher sollte Familienpolitik, so populär die Anliegen gegenwärtig auch sein mögen, nicht nur über den Steuertarif betrieben werden.
Aus all diesen Gründen bin ich für Eintreten, werde aber der Stossrichtung der Vorlage - im Sinne der Kantone und grosser Teile der Wirtschaft, zum Beispiel des Gewerbeverbandes - nicht zustimmen können.