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Frick Bruno · Ständerat · 2009-08-10

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-08-10

Wortprotokoll

Seit über zehn Jahren kämpfen wir dafür, Familien entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern, das heisst, Familien mit Kindern angemessen zu entlasten. Die erste Vorlage scheiterte bekanntlich vor vier Jahren vor dem Volk. Wir hatten das Fuder überladen - nicht was die Besteuerung der Familien betraf, sondern bezüglich der Besteuerung des Grundeigentums.

Heute stehen wir endlich in der Zielkurve, nach vielen Jahren Arbeit und Rückschlägen. In der Öffentlichkeit wie in den Anhörungen der Kommission wurde kritisiert, der bundesrätliche Vorschlag sei nicht perfekt. Nun, die Frage, ob er ein Wurf ist, der allen Wünschen der Familienpolitik und der reinsten aller Steuerlehren entspricht, dürfen wir durchaus offenlassen. Doch eine maximale Lösung ist auch hier nicht möglich. Angesichts aller politischen Kräfte, die wirken, muss uns heute eine optimale Lösung genügen. Wir wollen nun endlich Lösungen und Mehrheiten dafür. Die Beratungen in der WAK und die Reaktion in der Öffentlichkeit haben gezeigt: Beide Lösungen, die Familienbesteuerung und der Ausgleich der kalten Progression, sind heute wohl mehrheitsfähig.

Sehen Sie, wenn das Gras endlich hoch genug steht und das Wetter gut ist, dann müssen wir heuen und das Fuder einfahren. Vielleicht gibt es irgend einmal noch einen besseren Tag, aber zaudern und flicken, warten und hoffen auf bessere Momente, das ist in der Politik wie in der Landwirtschaft falsch. Wollen wir nochmals einige Jahre warten, jetzt, wo der Schwung drin ist? Ich meine: nein. Wir wollen die Vorlage behandeln und fordern den Nationalrat auf, in der Herbstsession beide Vorlagen zu bereinigen, sodass wir sie auf Beginn des nächsten Jahres in Kraft setzen können.

Dem Bundesrat danke ich, Herr Bundespräsident. Sie haben hier nach einem schwierigen, langen Weg das Machbare und Optimale vorgeschlagen. In der Politik ist es halt so wie beim Bergsteigen: Nicht die Geraden, sondern vielmehr die Serpentinen führen zum Ziel, in die Höhe.

Doch eine Gruppe vermag der Vorlage gar nichts abzugewinnen: die Mehrheit der kantonalen Finanzdirektoren. Ihr Präsident, Herr Regierungsrat Christian Wanner, hat uns in der Kommission - er war heute Morgen auch in jeder Nachrichtensendung zu hören - ausführlich dargelegt, zum Ersten seien die Ausfälle zu hoch und zum Zweiten würden 20 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer schon heute keine direkte Bundessteuer bezahlen. Mit dieser Vorlage wären es 30 Prozent. Diese 10 Prozent zusätzlicher "Gratisbürger" - so sagte er - würden bloss Leistungen vom Staat verlangen, statt ihren Beitrag zu leisten. Die Vorlage sei daher staatspolitisch unverantwortlich. Schliesslich winkt Regierungsrat Wanner mit dem Zaunpfahl des Kantonsreferendums: Es sei ja schon einmal erfolgreich gewesen, fügte er bei - selbstverständlich ohne damit im Geringsten drohen zu wollen.

Dieser Haltung müssen wir entgegentreten. Sie bezieht sich zuerst auf den Zeitpunkt: Er sei nicht glücklich gewählt, die Ausfälle seien zu gross. In der Tat ist unsere Zeit schwierig; es ist namentlich eine Krise der Finanzwirtschaft und der Autoindustrie und ihrer Zulieferer, die wir zu meistern haben. Wir finden immer x Gründe, Verbesserungen zu verschieben. Doch die Zeit ist reif, das Eisen ist heiss. Schmieden wir es heute!

Wir befinden uns in der schwachen Phase des wirtschaftlichen Zyklus und wissen, dass den heutigen, mageren Kühen in einigen Jahren wieder fette folgen. Mit den Steuererleichterungen für Familien setzen wir Kaufkraft frei, das sei klar gesagt. Von den um rund 1,1 Milliarden Franken tieferen Familiensteuern und dem jährlichen Ausgleich der kalten Progression wird ein grosser Teil wieder in den Konsum fliessen. Der Zeitpunkt ist also richtig, er ist sicher nicht falsch. Wenn schon müsste in erster Linie Herr Bundespräsident Merz auf die Barrikaden steigen: Zum allergrössten Teil entgehen diese Einnahmen ja ihm; auf die Kantone entfällt nur rund ein Siebtel dieser 1,1 Milliarden Franken. Aber Herr Bundespräsident Merz unterstützt die Vorlage. Er schlägt diese Lösung vor, also kann sie auch finanzpolitisch nicht falsch sein.

Nun aber zum staatspolitischen Argument: Herr Wanner hat gesagt, die Vorlage würde zusätzliche 10 Prozent "Gratisbürger" schaffen, die sich künftig nur als "Staatskonsumenten" empfänden und ihre Verantwortung gegenüber Gemeinschaft und Staat nicht mehr genügend wahrnähmen. Das ruft nach einer deutlichen Entgegnung. Zum Ersten ist "Gratisbürger" ein Unwort. Es ist schon ein starkes Stück, Bürger mit Familie als "Gratisbürger" zu bezeichnen, die ihren Anteil an den Staat nicht leisten würden. Es handelt sich um Eltern, die in den Jahren des beruflichen oder geschäftlichen Aufbaus Kinder grossziehen. Sie tragen damit eine doppelte Last, und sie sind es, die den Fortbestand unserer Gemeinschaft sichern. Familienleben hat sicher viel mit Freude zu tun, aber es ist auch eine finanzielle Last. Denn Kinder schränken die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern ein. Die Steuern, welche ja auf die finanzielle Leistungsfähigkeit abstellen, müssen dem zwingend Rechnung tragen. Und nur das tut die Vorlage.

Zum Zweiten handelt es sich nur um eine Entlastung auf Zeit. Sobald die Kinder 14-jährig sind, entfällt der Betreuungsabzug. Sobald sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben, entfallen der Kinderabzug und der Kinderrabatt. Danach bezahlen die Eltern wieder mehr Steuern - erheblich mehr. Alle Eltern bleiben auch in der Zeit, in der sie wenig oder keine Bundessteuer bezahlen, bewusste Staatsbürger. Das, worüber sie abstimmen, behält seine Wirkung für die Zeit danach, wenn sie wieder Steuern bezahlen.

Zudem, das muss ich den kantonalen Finanzdirektoren sagen, haben es die Kantone in der Hand festzulegen, ab welchem Betrag jemand kantonale Steuern und Gemeindesteuern bezahlt. Die Kantone haben völlig unterschiedliche Lösungen gewählt. In Appenzell Innerrhoden bezahlt ein Ehepaar mit zwei Kindern bereits ab 17 750 Franken Steuern, in Genf erst ab 66 230 Franken. Wenn die Kantone wollen, dass alle Steuern bezahlen, können sie eine sogenannte Kopfsteuer, eine Minimalsteuer für alle, einführen, sodass alle auch finanziell beteiligt sind; das steht ihnen frei. Das haben die Finanzdirektoren in ihren Aussagen vergessen. Es ist daher absolut richtig und nötig, dass wir Eltern vorübergehend von der Bundessteuer entlasten, denn solange die Kinder in Ausbildung sind und von den Eltern finanziert werden, sind Eltern finanziell weniger leistungsfähig. Sie schränken sich für die Kinder und damit auch für die staatliche Gemeinschaft ein. Sie, die diese Leistung für die Gemeinschaft erbringen, als "Gratisbürger" zu betiteln, ist geradezu zynisch.

Für den Fall, dass die Finanzdirektoren ernsthaft ein Referendum planen sollten, sind wir zuversichtlich. Es wird uns gelingen, die kantonalen Parlamentarierinnen und Parlamentarier - sie haben ja über das Referendum zu entscheiden - von der Richtigkeit unserer Reform zu überzeugen. [PAGE 744]

Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten und sie im Sinne der Kommissionsmehrheit gutzuheissen.

Den Rückweisungsantrag von Herrn Kollege Reimann kann ich nicht unterstützen. Zunächst einmal bedaure ich sehr, dass seine Partei in den Kommissionsberatungen nicht vertreten war - oder nicht vertreten sein konnte. Dort wäre der richtige Ort gewesen, um über solche Vorschläge zu diskutieren. Es gibt aber auch einen inhaltlichen Grund, der gegen den Antrag spricht: Wenn nämlich Eltern steuerlich begünstigt werden sollen, selbst wenn sie keine Auslagen haben, verletzen wir den Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Steuerrecht. So könnten Eltern Abzüge machen für Auslagen, die sie gar nicht hatten. Das ist nicht richtig. Wenn man das aus politischen Gründen wollte, wäre es eine andere Frage, aber das Steuerrecht soll nicht die Familienpolitik bestimmen. Das Steuerrecht muss der Leistungsfähigkeit der Familie Rechnung tragen, nicht umgekehrt. Aus diesen Gründen kann ich dem Antrag Reimann Maximilian, auch wenn er auf den ersten Blick recht sympathisch ist, aus steuerrechtlichen Überlegungen nicht zustimmen.