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David Eugen · Ständerat · 2009-08-10

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-08-10

Wortprotokoll

Ich finde, wir stehen in dieser Sondersession vor einer sehr wichtigen Weichenstellung. Es geht nämlich darum, in diesem Lande die Familien endlich so zu besteuern, wie es den Familienlasten entspricht. Im heutigen Steuerrecht werden, insbesondere auf Bundesebene, die Familienlasten viel zu wenig berücksichtigt. Und wir wissen: Wir versuchen das seit Jahren zu korrigieren. Wir wissen auch, dass wir einmal gescheitert sind: in einer Volksabstimmung im Jahre 2004. Jetzt gilt es, endlich diesen Schritt zu machen; und wir haben, davon bin ich überzeugt, jetzt wirklich eine echte Chance, diese Verbesserung zu realisieren.

Ich möchte daher dem Bundesrat gratulieren. Er schlägt eine Lösung vor, die allen Seiten Rechnung trägt. Man kann sagen: Es ist ein Kompromiss. Ich stehe zu diesem Kompromiss. Er trägt dem Gesichtspunkt Rechnung, dass alle Einkommensgruppen berücksichtigt werden müssen. Und wir wissen, dass das bei der Bundessteuer sehr schwierig ist: Wenn wir mit Abzügen arbeiten, werden die höheren Einkommen automatisch viel stärker entlastet als die tieferen. Daher hat der Bundesrat die Abzüge nicht abgeschafft, sondern den Kinderabzug beibehalten, aber ergänzt um den Elterntarif, der sicherstellt, dass alle Einkommensgruppen in die Entlastung mit einbezogen sind.

Der Bundesrat hat auch beim zweiten Punkt, finde ich, den richtigen Weg gefunden, nämlich beim Kinderbetreuungsabzug, indem er eine Obergrenze festlegt und sagt: Die Eltern müssen natürlich nachweisen, dass diese Kosten anfallen. Es ist also nicht einfach so, dass jedermann 12 000 Franken in Abzug bringen kann, sondern er kann das nur tun, wenn diese Kosten wegen seiner Erwerbstätigkeit wirklich anfallen.

Wenn wir uns die Belastungskurve ansehen, die aufgrund dieser drei Massnahmen resultiert, stellen wir fest, dass eine spürbare Entlastung für alle relevanten Einkommensgruppen stattfindet. Natürlich ist es die Gruppe des Mittelstandes, die mit diesen drei Massnahmen am meisten entlastet wird; es wurde schon gesagt, und dazu stehe ich auch vollständig. In dieser Gruppe leben übrigens auch die meisten Kinder; auch das wurde gesagt. Diese Entlastung ist richtig, denn diese Gruppe zahlt am meisten Steuern in diesem Land; zu dieser Gruppe gehören die meisten Leistungsträger in diesem Land; zu dieser Gruppe zählen insbesondere auch die Kaderkräfte in vielen Unternehmungen, Männer und Frauen, die eine Familie haben. Es ist höchste Zeit, dass wir für diese Gruppe steuerrechtliche Schritte machen.

Ich möchte dem entgegentreten, was die Finanzdirektoren jetzt polemisch in die Welt setzen, nämlich dem Wort "Gratisbürger". Ich finde es ein übles Wort, weil es überhaupt nicht stimmt. Alle werden weiterhin Steuern bezahlen, auch an den Bund. Wir wissen, dass wir die Mehrwertsteuer haben; die Mehrwertsteuer belastet jeden einzelnen Schweizer bei jedem einzelnen Konsum, den er tätigt, und das, wie wir alle wissen, nicht wenig. Die Mehrwertsteuer ist die wichtigste Bundessteuer.

Wir wissen, dass alle Einkommensgruppen bei den kantonalen Steuern erfasst werden. Herr Wanner hat durchaus die Möglichkeit, im Rahmen der kantonalen Steuerpolitik allfällige Ungleichheiten, die er spürt, auszugleichen und kantonale Steuern nach seinem Gerechtigkeitsempfinden anzupassen. Es gibt keine "Gratisbürger". Auch die Angehörigen der niederen Einkommensschichten zahlen Einkommenssteuer - allerdings zum Teil nur in den Kantonen. Die Bundessteuer und die kantonale Einkommenssteuer ergänzen sich im Wesentlichen. Wir wissen ganz genau, dass die Bundessteuer eine Steuer ist, die vor allem für die mittleren und oberen Einkommensgruppen wirkt. Dementsprechend ist das Wort "Gratisbürger" im Zusammenhang mit dieser Vorlage überhaupt nicht angebracht.

Ich möchte noch etwas zum Rückweisungsantrag Reimann Maximilian sagen. Wir wissen alle: Wir haben dem Volk 2004 einen Vorschlag gemacht. Leider hat sich der Vorschlag nicht durchgesetzt. Wir hatten dort noch zusätzliche Abzüge vorgesehen. Übrigens hat das damals bei den Finanzdirektoren auch Widerstand ausgelöst.

Hier geht es um eine Gerechtigkeitsfrage und nicht um eine Fördermassnahme, das möchte ich Kollege Reimann sagen. Wenn Sie Kinder in Betreuung geben, weil Sie Einkommen erzielen, dann darf nur das Nettoeinkommen besteuert werden, das heisst das, was nach Abzug der Kosten verbleibt, die Sie haben, damit Sie das Einkommen überhaupt erzielen können. Wenn Sie einer Frau diesen Abzug nicht zugestehen und diese wegen der Kinderbetreuungskosten anstatt 30 000 Franken beispielsweise nur 20 000 Franken mit nach Hause bringt und nachher der Fiskus kommt und sagt: "Ich besteuere bei dir 30 000 Franken; es interessiert mich nicht, wie dein Nettoeinkommen aussieht, ich packe dich beim Bruttoeinkommen", dann ist das grundlegend falsch. Das müssen wir korrigieren, sonst werden diese Personen schlechter behandelt als diejenigen, die verheiratet sind und keiner Arbeit nachgehen. Es geht hier nicht um eine Besserstellung, sondern um eine Gleichstellung.

Wenn die SVP sagt, sie wolle bezüglich der Kinder noch mehr machen, dann kann ich das durchaus unterstützen; es bestehen Möglichkeiten dazu. Man kann den Kinderabzug noch anpassen, was die einfachste Möglichkeit wäre. Es wäre der SVP freigestellt, hier einen solchen Antrag zu stellen; dazu braucht es sicher keine Rückweisung. Dann hat man diese Verbesserung sofort für alle Einkommensschichten. Was wir aber hier beim Kinderbetreuungsabzug vorschlagen, ist nur ein Postulat der Gerechtigkeit für jene Familien, bei denen beide Elternteile erwerbstätig sind - oft müssen sie es sein, damit sie ihre Familien überhaupt durchbringen können.

Der letzte Punkt betrifft das Datum des Inkrafttretens. Es wurde bereits gesagt, dass man durchaus administrative Gründe geltend machen kann, die ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 2010 etwas erschweren. Ich bin aber überzeugt, dass die kantonalen Steuerverwaltungen sehr fähig und auch in der Lage sind, solche Probleme zu meistern; ich habe das bei der sanktgallischen Steuerverwaltung feststellen dürfen. Es geht insbesondere um die rechtzeitige Bereitstellung der Quellensteuertarife. So, wie ich informiert bin, hat sich unsere Steuerverwaltung auf die Beine gemacht und Vorbereitungen getroffen für den Fall, dass sich dieser Rat heute dafür entscheidet, dieser Vorlage gemäss den Anträgen der Kommission zuzustimmen. Ich bitte Sie jedenfalls, dies zu tun.

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