Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-08-10
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-08-10
Wortprotokoll
In diesem Artikel wird jetzt neu der sogenannte Elterntarif eingeführt. Konkret bedeutet dies, dass in Zukunft drei Tarife zur Anwendung kommen: erstens der Tarif für Alleinstehende, zweitens der Tarif für Verheiratete ohne Kinder und drittens der Tarif für Steuerpflichtige mit Kindern, der sogenannte Elterntarif.
Für die Berechnung des Steuerbetrages nach dem Elterntarif braucht es drei Schritte. In einem ersten Schritt werden für die Bestimmung des steuerbaren Einkommens die heute geltenden Kinderabzüge von der Bemessungsgrundlage abgezogen; das ist nichts Neues, das macht man jetzt schon so. In einem zweiten Schritt wird der Tarif für Verheiratete ohne Kinder angewendet; das ist ebenfalls nicht neu, das macht man heute auch so. In einem dritten Schritt schliesslich werden vom so berechneten Steuerbetrag 170 Franken pro Kind abgezogen. Dieser Schritt ist als einziger neu.
Die FDK hat sich aus steuersystematischen Gründen gegen die Einführung dieses Elterntarifs ausgesprochen. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass das geltende Steuersystem von der sogenannt subjektiven Leistungsfähigkeit ausgehe. Dabei wird den konkreten individuellen Verhältnissen der steuerpflichtigen Personen Rechnung getragen, und es wird folglich zuerst die Bemessungsgrundlage bereinigt und dann der Steuerbetrag ermittelt. Mit dem Elterntarif wird nun aber teilweise zum System der objektiven Leistungsfähigkeit gewechselt, indem den konkreten wirtschaftlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen mit einer Massnahme Rechnung getragen wird, welche nicht bei der Bemessungsgrundlage ansetzt und somit eigentlich ausserhalb des Steuersystems anzusiedeln ist. Die Einführung des Elterntarifs - das hat die FDK ebenfalls kritisiert - führt ausserdem dazu, dass gegenüber heute rund 10 Prozent mehr Steuerpflichtige von der direkten Bundessteuer befreit werden.
Ihre Kommission hat sich trotz dieser Bedenken einstimmig für den Elterntarif ausgesprochen. Entscheidend war dabei, dass mit dieser Steuervorlage der Mittelstand entlastet werden soll. Eine Grafik der Steuerverwaltung - Sie haben sie auch bekommen - zeigt sehr prägnant, dass dieses Ziel nur mit der Einführung des Elterntarifs erreicht werden kann. 71 Prozent der Steuerpflichtigen mit Kindern haben ein Einkommen von unter 100 000 Franken. Mit dem Elterntarif entlasten wir in erster Linie diese Steuerpflichtigen. Mit der anderen Lösung, mit der sogenannten Kombilösung - das wäre eigentlich eine Erhöhung der Kinderabzüge, die von den Kantonen favorisiert wird -, entlasten wir hingegen die Einkommen ab 120 000 Franken am meisten. In diesen Einkommensklassen sind aber nur noch gut 17 Prozent der Steuerpflichtigen mit Kindern.
Auch das Argument der sogenannten "Gratisbürger" - fachlich korrekt nennt man das übrigens Nulltaxationen - hat Ihre Kommission diskutiert. Es ist tatsächlich so, dass mit dem Elterntarif noch einmal eine gewisse Anzahl von Steuerpflichtigen, nämlich jene mit einem Kind, die bis jetzt mindestens 170 Franken direkte Bundessteuer bezahlt haben, diese nicht mehr bezahlen müssen. Allerdings findet es Ihre Kommission falsch, deswegen von "Gratisbürgern" zu sprechen. Entscheidend ist ja, ob diese Personen überhaupt Steuern bezahlen oder nicht, und die Zahlen aus den Kantonen machen deutlich, dass bereits Personen mit sehr tiefen Einkommen Steuern bezahlen. Verheiratete mit zwei Kindern bezahlen in gewissen Kantonen bereits bei einem Reineinkommen von 18 000 Franken Steuern, in anderen Kantonen hingegen tun sie es erst ab 40 000 oder 50 000 Franken Einkommen. Die Kantone bleiben frei, wenn es darum geht, die Eintrittsschwelle für die Besteuerung festzulegen. Wenn ein Kanton Nulltaxationen verhindern will, kann er das weiterhin tun; darauf hat unser heutiger Entscheid überhaupt keinen Einfluss.
Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Bundesrat zu folgen und den Elterntarif anzunehmen, weil damit die eigentliche Zielsetzung dieser Vorlage, nämlich die Familien des Mittelstandes zu entlasten, am besten und am effizientesten erreicht wird.