AB 157224
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2009-09-10
Wortprotokoll
Ich mache es in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit kurz: Die Kommissionsmehrheit hat sich für das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2010 ausgesprochen, vor allem darum, weil es - die Kommissionsmehrheit hat das angeschaut - administrativ möglich sein sollte, auch für die Kantone. Wir müssen bedenken, dass mit einem Inkrafttreten auf den 1. Januar 2010 die Umsetzung mit den entsprechenden Steuererklärungen, die für das vergangene Jahr auszufüllen sind, eigentlich erst 2011 kommt. Dieser Ablauf ist also eigentlich so vorgegeben. Dann ist es für uns wichtig, dass diese Entlastung der Familien so schnell als möglich kommt, ab 2010, damit eben auch die Kaufkraft der Familien steigen kann, die Konjunktur dadurch angekurbelt werden kann und es auch positive Auswirkungen auf den Konsum hat.
Es ist zu bedenken, dass die Kantone gegen dieses Inkrafttreten auf den 1. Januar 2010 opponieren, und zwar ist der Hauptgrund dafür die Erhebung der Quellensteuer; die Quellensteuer muss ja unmittelbar erhoben werden und nicht erst ein Jahr später. Das sind Gründe, die wir in unsere Entscheidungen mit einbeziehen müssen, aber die klare Mehrheit der Kommission hat sich dafür ausgesprochen, das Gesetz am 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen.