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preparatory:AB 157244

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-10

Wortprotokoll

Gestatten Sie, dass ich nach dieser längeren Debatte, in welcher viele Punkte bereits besprochen worden sind, einleitend festhalte, dass Familien zahlreiche unentgeltliche Leistungen erbringen, von denen jedes einzelne Familienmitglied und die gesamte Gesellschaft profitieren. Die gesellschaftliche Anerkennung dieser erforderlichen und unschätzbaren Leistungen der Familien widerspiegelt sich nicht nur in den unterschiedlichen familienpolitischen Massnahmen, sondern auch und insbesondere in der steuerlichen Entlastung der Eltern.

Nach dem Scheitern des Steuerpakets im Jahr 2004 haben wir von unserer Fraktion aus immer wieder Druck gemacht, damit wir die steuerliche Belastung der Familien, namentlich der Familien mittelständischen Charakters, das heisst Familien mit einem Einkommen zwischen 50 000 und 150 000 Franken, reduzieren können. Eine solche Entlastung ist nicht nur in Zeiten der wirtschaftlichen Krise erforderlich, sondern generell zwingend, wollen wir endlich den horizontalen Ausgleich und die horizontale Steuergerechtigkeit, das heisst einen Ausgleich zwischen Kinderlosen und Eltern, wiederherstellen.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion weiss, dass die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte vor den Familien nicht haltgemacht haben. Heute sind die Familienbiografien und Familienformen sehr unterschiedlich. Deshalb [PAGE 1447] verlangen wir auch die Gleichbehandlung aller Familien, denn sie erbringen alle wertvolle Leistungen, auch für die Allgemeinheit. Gleichbehandlung heisst denn für unsere Fraktion auch, dass der Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als ein zentraler Begriff des Steuerrechts gilt: Wir unterscheiden zwischen Einnahmen und steuerbarem Einkommen. Für die Feststellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Familien muss also der Aufwand der Familiengemeinschaft berücksichtigt werden; nur so kann Steuergerechtigkeit sichergestellt werden, nur so können zwei Familien mit gleichem Einkommen, aber mit unterschiedlicher innerfamiliärer Aufgabenteilung gleich besteuert werden.

Die steuerliche Entlastung von Familien ist nicht nur zur Stärkung der Kaufkraft der Familien notwendig, sondern auch deshalb, weil Familien im horizontalen Vergleich nach wie vor zu wenig entlastet werden. Dank den neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik wissen wir denn auch, was wir eigentlich seit Langem feststellen, dass das Bruttoeinkommen der Paare ohne Kinder höher ist als jenes der Paare mit Kindern und vor allem dass das verfügbare Einkommen der Eltern mit Kindern in den meisten Fällen tiefer ausfällt als das verfügbare Einkommen der kinderlosen Paare. Allein schon diese Feststellungen zeigen auf, dass der kinderbedingten Haus- und Familienarbeit sowie der Erziehungs- und Betreuungsarbeit nicht gebührend Rechnung getragen wird. Es kommt dazu, dass sich in den letzten Jahren die Kaufkraft der Mittelstandsfamilien verringert hat. Mittelstandsfamilien sind aber die tragenden Säulen unseres Staates; sie leisten viel, sie können ihr Leben in der Regel ohne staatliche Unterstützung gestalten und kommen dadurch weder in den Genuss von Prämienverbilligungen noch in den Genuss von Stipendien.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion fordert somit - und dies seit Jahren - eine spürbare steuerliche Entlastung der Familien des Mittelstands, und zwar all dieser Familien; es gilt für die Familien, die direkte Bundessteuer bezahlen. Diese müssen endlich entlastet werden, und es gilt, ihnen Kaufkraft zurückzugeben. Diese Forderung ist nicht nur konjunkturpolitisch, sondern wirtschaftlich auch generell eine sinnvolle Massnahme, denn das verfügbare Geld wird, sofern es der Mittelklasse zugutekommt, wieder in den Konsum investiert. Davon profitieren alle.

Ich habe bereits im Dezember 2006 mit meinem Vorstoss 06.3692, "Familienbesteuerung. Das Kind als Ausgangspunkt", gefordert, dass wir mit einer neuen Tariflösung effektiv den Mittelstand entlasten, das heisst jene Eltern, die ein steuerbares Einkommen zwischen 50 000 und 150 000 Franken haben, im Wissen darum, dass 72 Prozent aller Kinder in Familien mit einem steuerbaren Einkommen von unter 100 000 Franken leben. Das heisst, die Mehrheit aller Familien mit Kindern hat ein steuerbares Einkommen von unter 80 000 Franken. Diese Sozialschichten wollen wir mit dieser Tariflösung entlasten, und zwar effektiv. Mit den Anträgen meiner Minderheit werden diese Familien, sofern sie zwei Kinder haben - selbstbetreute oder fremdbetreute -, in Zukunft keine Steuern mehr zahlen. Das ist das Ziel dieser Reform, damit wir effektiv eine spürbare Entlastung haben.

In Kombination mit dieser Tariflösung - ich werde noch darauf zurückkommen, meine Minderheit verlangt dort eine Anpassung - begrüssen wir natürlich auch die Einführung des Fremdbetreuungsabzugs, eines Abzugs, welcher bereits von zahlreichen Kantonen eingeführt worden ist. Es ist nicht so, dass das ein Novum wäre, die Mehrheit der Kantone hat diesen Abzug bereits eingeführt. Dank dieses Abzugs wird es endlich auch möglich sein, dass Familien mit gleichem verfügbarem Einkommen gleich viel Steuern zahlen, was heute leider nicht der Fall ist. Ich werde in der Detailberatung noch näher auf diesen Punkt eingehen.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird aus all diesen Gründen auf die Vorlage eintreten und in der Detailberatung dafür sorgen, dass die 600 Millionen Franken, die zur Verfügung stehen, noch besser unter allen Familien - mit oder ohne Fremdbetreuung - aufgeteilt werden.

Gestatten Sie mir abschliessend noch ein Wort zur parlamentarischen Initiative 08.461, "Sofortmassnahmen zur Entlastung von Familien mit Kindern", die ich eingereicht habe. Ich hätte nachher die Möglichkeit, mich noch dazu zu äussern, werde dies aber nicht tun. Ich halte hiermit fest, dass ich diese parlamentarische Initiative zurückziehe.