Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2009-09-10
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-10
Wortprotokoll
Eigentlich sind wir uns alle einig: Wir wollen die Familien steuerlich entlasten. Doch die Ausgestaltung bereitet Schwierigkeiten; man ist sich vor allem in den Hauptpunkten der Reform uneinig, beim Elterntarif und bei den Betreuungskosten: Mit dem Elterntarif sollen die Eltern pro Kind um 170 Franken entlastet werden. Im Gegensatz zum bestehenden Kinderabzug von 6800 Franken werden die 170 Franken nicht vom Einkommen, sondern vom Steuerbetrag abgezogen. Davon profitieren besonders mittelständische Familien. Mit den Betreuungskosten soll einerseits der bestehende Kinderabzug von 6100 Franken auf 8000 Franken erhöht werden, andererseits soll, wer sein Kind fremdbetreuen lässt, zusätzlich maximal 12 000 Franken der effektiven Betreuungskosten vom Einkommen abziehen können, geltend bis zum 14. Altersjahr des Kindes.
Nach Ansicht des Bundesrates sind ferner alleinerziehende Personen wirtschaftlich leistungsfähiger als ein Ehepaar, da sie nur die Kosten der Kinder tragen müssen, nicht aber die Kosten eines erwachsenen Partners. Deshalb soll gemäss Bundesrat die bestehende Regelung gemäss Steuerharmonisierungsgesetz Artikel 11 Absätze 2 und 3 gestrichen werden, sodass alleinerziehende Personen dieselben steuerlichen Entlastungen erhalten wie verheiratete Eltern, und dies im Gegensatz zu Alleinstehenden ohne Kinder bzw. ohne Betreuungsfunktion. Nach dem Willen des Bundesrates sollen sich die Eltern nach einer gerichtlichen Trennung oder Scheidung auf eine Aufteilung der Betreuung und der Unterhaltskosten einigen können. Sie können im Rahmen einer solchen Einigung den Kinderabzug ebenfalls aufteilen, genau hälftig. Dabei verliert der unterhaltspflichtige Elternteil aber die Möglichkeit des steuerlichen Abzuges der von ihm zu bezahlenden Unterhaltskosten.
Der Ständerat hat am 10. August 2009 anlässlich seiner Sondersession Eintreten auf die Vorlage und Annahme des Entwurfes des Bundesrates ohne Änderung beschlossen. [PAGE 1442] Den Antrag Reimann Maximilian auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat zwecks Gleichstellung der Kinder in Sachen Abzug, unabhängig von der Betreuungsform, lehnte der Ständerat mit 34 zu 6 Stimmen ab.
Die SVP-Fraktion begrüsst grundsätzlich die Steuerentlastung für Familien und lehnt diese Vorlage trotz grosser Bedenken nicht ab. Ziel dieser Entlastung ist die Stärkung der Familien. Der Mehraufwand, welchen Eltern mit Kindern auf sich nehmen, muss vom Staat anerkannt werden. Schliesslich baut jeder Staat auf die Familie als Fundament. Nach Ansicht der SVP-Fraktion müssen alle Familien mit Kindern von dieser Entlastung profitieren können. Entsprechend muss das Steuergesetz auf die Kinder bzw. auf die Zahl der Kinder ausgerichtet sein und nicht etwa auf die Lebensform, welche die jeweilige Familie gewählt hat.
Leider geht die aktuelle Vorlage zur Familienbesteuerung in eine falsche Richtung. Es werden primär Familien entlastet, die es - zumindest teilweise - nicht unbedingt nötig hätten. Der Ständerat hat entschieden, dass Eltern, welche Kinder fremdbetreuen lassen, einen Abzug geltend machen können. Diejenigen Eltern aber, welche ihre Kinder selber betreuen, sollen leer ausgehen. Es kann nicht Aufgabe des Staats sein, steuerlich eine bestimmte Lebensform, welche Eltern gewählt haben, zu fördern. Auch elterliche Erziehungsarbeit und Betreuung verdienen die Wertschätzung des Staats. Deshalb muss das Prinzip lauten: Pro Kind kann ein Betreuungsabzug gemacht werden - unabhängig von der Betreuungsform.
Der Nationalrat hat es nun in der Hand, diese Vorlage entsprechend zu bereinigen. Wir beantragen, den hängigen Standesinitiativen, parlamentarischen Initiativen und Petitionen keine Folge zu geben und die Motion abzulehnen, da deren Anliegen zum Teil in der Vorlage des Bundesrates Aufnahme gefunden haben. Zu unserer parlamentarischen Initiative habe ich mich bereits geäussert.