Baader Caspar · Nationalrat · 2009-09-10
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-10
Wortprotokoll
Die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern ist ein zentrales Anliegen unserer Fraktion und Partei. Hingegen sind wir mit dem Antrag der Mehrheit nicht einverstanden, den Betreuungsabzug von bis zu 12 000 Franken lediglich denjenigen Eltern zukommen zu lassen, die ihre Kinder durch Dritte betreuen lassen. Wir verlangen, dass auch die Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, die die Verantwortung selber wahrnehmen, den gleichen Abzug machen können, dass sie nicht diskriminiert werden.
Wir sind für die Wahlfreiheit bei der Familienform. Jedes Paar soll selber entscheiden, ob es seine Kinder selbst betreut oder nicht. Wer dies innerhalb der Familie tut, ob es der Mann oder die Frau ist, ist mir egal. Aber es dürfen nicht ausgerechnet diejenigen Paare, welche die Verantwortung für ihre Kinder selber wahrnehmen, die Kinder selber betreuen, benachteiligt werden. Damit schaffen wir gesellschaftspolitisch einen falschen Anreiz, hin zu einer Gesellschaft nach dem vergangenen sozialistischen Modell in den ehemaligen Ostblockstaaten. Dort mussten die Eltern ihre Kinder ab drei bis vier Jahren in die Kleinkinderkrippen bringen, in die Krippen der Kolchosen, und mussten dann in den Produktionszentralen arbeiten.
Herr Bundespräsident Merz, entgegen Ihren vorangehenden Ausführungen werden selbsterziehende Eltern nach dem Antrag der Mehrheit doppelt bestraft: Sie verzichten ihrer Kinder wegen auf ein Zusatzeinkommen und dürfen erst noch keine Abzüge machen. Ihr Beispiel, das Sie erwähnt haben, in dem es hiess, eine Familie mit 100 000 Franken Einkommen habe nach Abzug der Fremdbetreuungskosten nur noch 90 000 und sei deshalb weniger leistungsfähig, ist eine allzu grobe Betrachtung. Bitte rechnen Sie das Beispiel richtig durch.
Sie müssen beispielsweise davon ausgehen, dass ein Mann ein Einkommen von 80 000 Franken hat und die Frau ein Zusatzeinkommen von 30 000 Franken, wenn sie das Kind fremdbetreuen lässt und einer Arbeit nachgeht. Dann kann diese Familie einen Fremdbetreuungsabzug von 12 000 Franken geltend machen und hat ein steuerbares Mehreinkommen von 18 000 Franken. Wenn Sie noch die höheren Steuern infolge Progression auf 98 000 Franken berücksichtigen, verbleibt diesem Ehepaar zusätzlich zu den 80 000 Franken des Mannes noch ein Nettoeinkommen von 10 000 bis 12 000 Franken. Diese Familie liegt also bei 90 000 bis 92 000 Franken Gesamteinkommen. Auf der anderen Seite steht die selbstbetreuende Familie. Sie verzichtet auf dieses Zusatzeinkommen, bleibt also bei 80 000 Franken, darf keinen Abzug machen und muss mit der Zahlung ihrer Steuern erst noch die Kinderbetreuungskosten der anderen Eltern, die von diesem Fremdbetreuungsabzug profitieren, mitfinanzieren.
Damit ist offensichtlich, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der selbstbetreuenden Familie schlechter ist und mit dieser Vorlage sogar zusätzlich verschlechtert wird. Das ist ein gesellschaftspolitischer Irrweg. Für uns muss der Grundsatz "ein Kind, ein Betreuungsabzug" gelten, und zwar unabhängig von der Betreuungsart. Dieser Betreuungsabzug darf steuerrechtlich nicht Gewinnungskostencharakter haben - wie Sie vorhin erwähnt haben, Herr Bundespräsident -, sondern muss einen Sozialabzug darstellen.
Ich bitte Sie deshalb, diese geplante Fehlentwicklung zu korrigieren und unseren Minderheitsantrag zu unterstützen. Wichtig ist für uns der Grundsatz und nicht unbedingt die Höhe von 12 000 Franken. Wenn Sie es bevorzugen, einen weniger hohen Betrag für alle betreuten Kinder zu gewähren, dann können Sie von mir aus dem Antrag Wasserfallen folgen. Er bleibt beim selben Konzept wie wir, reduziert aber den Betrag. Wir haben einfach den Betrag des Bundesrates übernommen.
Wir lehnen die Anträge der Minderheiten I (Fehr Hans-Jürg) und II (Meier-Schatz) ab. Sie gehen in die falsche Richtung. Sie wollen lediglich bei Fremdbetreuung einen Abzug gewähren, und ich habe Ihnen ausgeführt, dass wir diesen Ansatz nicht teilen können.
Wenn das Parlament unser Konzept ablehnt, werden wir hier drin der Vorlage trotzdem zustimmen, weil sie wenigstens einmal für einen Teil der Bevölkerung steuerliche Entlastungen bringt. Aber wir werden weiter gehen. Wir werden noch vor den Wahlen 2011 eine Volksinitiative lancieren, um diese gesellschaftspolitische Fehlentwicklung in diesem Parlament zu korrigieren. [PAGE 1457]
Ich bitte Sie, überlegen Sie sich das gut. Wenn Sie Gleichheit für alle betreuten Kinder wollen, dann unterstützen Sie meinen Minderheitsantrag sowohl bei den Artikeln 33 und 212 als auch beim Steuerharmonisierungsgesetz. Dort ist der Betrag bewusst nicht festgelegt, damit die Autonomie der Kantone gewahrt ist.