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Bieri Peter · Ständerat · 2001-09-20

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-20

Wortprotokoll

Zu Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c: Anlässlich der Hearings wurde vonseiten der Cinésuisse erwähnt, dass die Schweiz als Dreh- und Verarbeitungsstandort nirgends erwähnt sei. Es müsse ein Anliegen sein, dass der Standort Schweiz diesbezüglich eine besondere, wenn auch keine exklusive Förderung erhalte. Die Definition, was ein Schweizer Film ist und was als ausländischer Film gelten soll, lässt sich nicht scharf [PAGE 532] abgrenzen. Die bundesrätliche Fassung vermochte unseres Erachtens infolge des absoluten Anspruches auf schweizerische Herkunft des Filmschaffens nicht zu genügen. Wir haben mit dem Ausdruck "soweit als möglich" in Kenntnis der Internationalität des heutigen Filmschaffens die Definition, was ein Schweizer Film ist, etwas geöffnet. Auch bei der filmtechnischen Herstellung - damit ist nicht nur der Drehort, sondern auch der Verarbeitungsort gemeint - haben wir die Umschreibung etwas erweitert.

Wir haben auch daran gedacht, dass sich filmtechnische Betriebe in der Schweiz entwickeln und damit verbundene Arbeitsplätze so weit als möglich hier bleiben und erhalten werden sollten. Es geht gemäss Auskunft der Fachleute auch darum, dass das Handwerk und die Industrie der filmtechnischen Verarbeitung in unserem Land gestärkt werden.