Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2009-09-10
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-10
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion zu Artikel 33 Absatz 3 und Artikel 212 Absatz 2bis, zu den Anträgen der jeweiligen Minderheiten III (Baader Caspar). Diese Anträge betreffen ein grundsätzliches Anliegen der SVP-Fraktion, nämlich dass für jedes Kind ein Abzug für die Betreuung vorgenommen werden kann, unabhängig davon, ob ein Elternteil oder ein Dritter das Kind betreut.
Wir betrachten den Abzug für Kinderbetreuung nicht ausschliesslich als Gewinnungskostenabzug, sondern als Sozialabzug. Im Steuerrecht bestehen nicht nur Abzüge für Gewinnungskosten, es gibt auch Sozialabzüge, zum Beispiel den Kinderabzug. Der Unterschied zwischen dem Abzug für die Betreuung und dem Kinderabzug liegt beim Alter der Kinder. Ein Abzug für die Betreuung kann bis zum 14. Lebensjahr vorgenommen werden, ein Kinderabzug wird bis zum Abschluss der Ausbildung gewährt, längstens bis zum 25. Altersjahr.
Steuerliche Entlastungen müssen zielführend sein und allen Familien mit Kindern zugutekommen. Es ist eine Tatsache, dass heute unterschiedliche Familienformen bestehen; ebenso unterschiedlich sind die Betreuungsmodelle. Der Entscheid, ob man die Kinder fremdbetreuen lässt oder ob eine familieninterne Betreuung möglich ist, liegt bei den Eltern, und diese Freiheit muss zentral sein. Deshalb kann es nicht sein, dass lediglich diejenigen Eltern von einem Abzug profitieren, welche ihre Kinder fremdbetreuen lassen. Die traditionellen Familien, in denen die Eltern ihre Eigenverantwortung übernehmen und ihre Kinder selber erziehen, dürfen nicht benachteiligt werden. Deshalb muss der Steuerabzug für die Kinderbetreuung unabhängig von der Betreuungsart gewährt werden, also "ein Kind, ein Betreuungsabzug".
Zum Antrag der Minderheit III zu Artikel 212 Absatz 2bis StHG: Bei diesem Minderheitsantrag handelt es sich um die [PAGE 1458] Konsequenz unseres Minderheitsantrages zu Artikel 33 Absatz 3, und zwar bezogen auf die Stufe der Kantone. Die Kantone müssen einen Abzug für familienergänzende Kinderbetreuung gewähren, behalten aber die Freiheit, die Höhe des Abzuges festzulegen.
Sollten unsere Anträge scheitern, unterstützt die SVP-Fraktion den Antrag Wasserfallen, der mit unserem Minderheitsantrag übereinstimmt, im Sinne eines Kompromisses jedoch einen reduzierten Betrag vorsieht.
Zum Antrag Haller: Er ist uns eigentlich sympathisch; Frau Haller möchte einen tieferen Abzug für die Fremdbetreuung und einen Abzug von 3000 Franken für die Betreuung eines Kindes durch seine Eltern. Wir hoffen jedoch, dass wir mit unseren Anträgen durchkommen.
Zu den Minderheiten I (Fehr Hans-Jürg) und II (Meier-Schatz): Sie beurteilen die Entlastung bei tieferen Einkommen als zu tief und die Entlastung bei mittleren Einkommen als zu hoch, vergessen aber, dass vor der Entlastung auch eine Belastung kommt. Mit diesen Minderheiten würden wir im Prinzip wieder mehr entlasten, als möglich ist. Wir würden also einmal mehr umverteilen, noch tiefgreifender, wenn Sie so wollen. 20 Prozent der Steuerpflichtigen zahlen heute keine direkte Bundessteuer. Bei einer Zustimmung zu diesen Minderheitsanträgen würde sich der Anteil markant erhöhen, auf gegen 30 Prozent. Wo kann man da noch von Gerechtigkeit sprechen, wenn man denn überhaupt Gerechtigkeit will? Die Finanzdirektoren sprechen da auf jeden Fall von einem Selbstbedienungsladen. Die SVP-Fraktion will keine weitere Umverteilung, deshalb lehnt sie diese Minderheitsanträge ab.
Zum Elterntarif gemäss Artikel 214 Absätze 2 und 2bis: Die SVP-Fraktion stimmt hier dem Entwurf des Bundesrates zu, der vorsieht, dass vom ermittelten Steuerbetrag 170 Franken pro Kind in Abzug gebracht werden können. Dadurch werden die mittelständischen Familien spürbar entlastet, denn im Gegensatz zum geltenden Kinderabzug von 6800 Franken werden die 170 Franken nicht vom Einkommen, sondern vom Steuerbetrag abgezogen. Diese Lösung ist einfach und transparent und bezieht sich auf das Kind. Entscheidend ist, dass hier der Mittelstand, der keine Krankenkassenprämien-Verbilligungen hat, entlastet wird. Der Effekt ist besser als alle Stabilisierungsmassnahmen.
Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, in diesem Punkt dem Bundesrat zu folgen und damit zu helfen, den Mittelstand zu stärken, was wiederum der ganzen Bevölkerung zugutekommt.
Mit Blick auf die restlichen Anträge kann ich es im Prinzip kurz machen: Wir wollen keine Individualbesteuerung und keine Benachteiligung einer gewissen Familienform. Wir lehnen deshalb alle Anträge ab, die in diese Richtung gehen.