Haller Ursula · Nationalrat · 2009-09-10
Haller Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2009-09-10
Wortprotokoll
Die Stellungnahme der BDP-Fraktion beinhaltet die Begründung meines Antrages zu Artikel 33 Absatz 3 - diese muss ich hier noch anfügen - und zu Artikel 212 Absätze 2bis und 2ter.
Der Bundesrat hat in der Botschaft neben der Variante 12 000 Franken auch die Varianten 10 000 und 8500 Franken durchgerechnet. Wir dürfen also davon ausgehen, dass dies gemacht wurde, weil man auch einen Maximalabzug von 8500 Franken als gangbaren Weg beurteilt hat.
Warum unser Antrag? Einige Gründe wurden bereits erwähnt. Die effektiven Betreuungskosten betragen gemäss Botschaft heute durchschnittlich zwischen 5000 und 6000 Franken. Wenn man bei einem maximalen Abzug deutlich über diesen Durchschnittswert hinausgeht, muss man sich bewusst sein - dies wurde bereits verschiedene Male erwähnt -, dass man damit vor allem die hohen Einkommen entlastet. Die Mittel sind aber beschränkt, ergo soll man sie dort einsetzen, wo der Handlungsbedarf am grössten ist. Dies ist eben nicht primär bei den hohen Einkommen der Fall. Bei gutverdienenden Paaren stehen beim Entscheid "Kinder - ja oder nein?" auch nicht die finanziellen Kosten eines Kindes an erster Stelle, sondern andere Argumente. Es sind Argumente - ich kann dies gut beurteilen - wie zum Beispiel: Verfügt eine Gemeinde über entsprechende familienexterne Angebote, Mittagstische, Aufgabenhilfen, Tagesschulen? Dies ist nicht zuletzt ein ganz grosser Standortvorteil, der darüber entscheidet, ob ein Ehepaar in die Stadt zieht oder eben nicht. Bei Paaren mit mittleren oder tiefen Einkommen kann diese Frage durchaus ein entscheidendes Kriterium sein. Dies der erste Grund.
Ein weiterer Grund: Es gibt eine ganze Reihe von Kantonen, die massiv tiefere Abzüge vorsehen. Mit 12 000 Franken ginge der Bund sehr weit. Der Druck auf die Kantone, hier nachzuziehen, würde rasch gross, und damit würde die Regelung eben auch für die Kantone rasch sehr teuer.
Der letzte Grund liegt im Verhältnis des Kinderabzugs beim Elterntarif zum Abzug für externe Betreuung; ich habe das bereits im Eingangsvotum erwähnt. Die BDP-Fraktion begrüsst moderne Formen der Familiengestaltung; aber wir setzen uns zur Wehr, wenn Eltern, die ihre Kinder alleine und selbstständig oder mithilfe von Familienangehörigen erziehen, steuerliche Nachteile gegenüber anderen zu gewärtigen hätten. Dies ist dann der Fall, wenn ein Elternteil auf ein Erwerbseinkommen verzichtet, um sich vollständig der Kinderbetreuung widmen zu können. Es ist aber eben auch dann der Fall, wenn beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen - es ist in vielen Fällen ein Müssen und nicht einfach ein Wollen - und ihre Kinder während ihrer Abwesenheit beziehungsweise der Abwesenheit eines Elternteils durch Grosseltern, Verwandte, Freunde unentgeltlich betreut werden. Das ist in einer Vielzahl von Fällen von heute schlichtweg Realität.
Beschränkt man den Steuerabzug auf die effektiven Kosten für Fremdbetreuung, trägt man den tatsächlichen Gegebenheiten nur teilweise Rechnung, und man bevorzugt die eigentliche Fremdbetreuung gegenüber der Betreuung in der erweiterten Familie. Auch für die familiäre Kinderbetreuung und damit auch für die unentgeltliche Betreuung durch Verwandte soll deshalb ein Steuerabzug geltend gemacht werden können. Die BDP-Fraktion empfiehlt in dieser Frage eine Anlehnung an Lösungen, wie sie etwa die Kantone Zug oder Luzern kennen. Wir beantragen deshalb, dass Paare, welche die Kinder selber betreuen, 3000 Franken, und Paare mit ausserfamiliärer Kinderbetreuung 8500 Franken in Abzug bringen können.
Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Sollte mein Antrag keine Chance haben - ich habe natürlich mit Freude festgestellt, dass Frau Flückiger Sympathien für unseren Antrag hat -, werden wir den Antrag der Minderheit Meier-Schatz unterstützen.
Erlauben Sie mir einfach noch, ein in diesem Saal herrschendes Vorurteil zu dementieren: Es ist eben nicht so, wie wir es vorhin gehört haben, dass zum Beispiel Institutionen wie Krippen oder allenfalls Tagesschulen einfach nur von der Allgemeinheit bezahlt werden. Es ist ganz klar ein Mix: Die Gemeinden bezahlen, aber vor allem bezahlen die Eltern, die davon profitieren. Wenn ein Ehepaar mit 3500 Franken Einkommen ... (Glocke der Präsidentin) Gut, jetzt will ich schön gehorchen; ich unterbreche mein Votum. Wer sich dafür interessiert, kann einmal die Liste anschauen.