Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-08
Wortprotokoll
Ihr Rat ist am 19. Juni dieses Jahres auf die Vorlage eingetreten. Sie haben die Detailberatung auf die Herbstsession verschoben, weil ich damals aufgrund eines Empfangs für den kroatischen Staatspräsidenten die Beratungen verlassen musste. Es freut mich, dass Ihnen meine Anwesenheit so wichtig ist, und es freut mich natürlich sehr, dass wir jetzt diese Detailberatung gemeinsam durchführen können. Ich hoffe natürlich, es hilft, dass ich hier bin.
Es gibt wegen dieser Neuerungen in der Dublin- und Eurodac-Verordnung verschiedene Anpassungen im Ausländergesetz und im Asylgesetz, und das ist jetzt eben Gegenstand dieser Vorlage. Die Schweiz hat gemäss dem Dublin-Assoziierungsabkommen bis Mitte 2015 Zeit, diese Änderungen des Ausländergesetzes und des Asylgesetzes in Kraft zu setzen.
Um der Klarheit willen: Wir müssen diese Änderungen nicht übernehmen. Wir können es auch bleibenlassen, und dann gibt es einen klar vorgegebenen Mechanismus. Über den hat unsere Bevölkerung abgestimmt, und der wurde so gutgeheissen. Man hat dann nämlich eine gewisse Zeit, um eine Lösung zu finden. Wenn die Lösung innert einer gewissen Zeit nicht gefunden wird, dann tritt Dublin für die Schweiz automatisch ausser Kraft. Dann tritt gleichzeitig automatisch auch noch Schengen ausser Kraft. Dann haben wir die Situation, wie wir sie vor Dublin hatten, nämlich dass jeder Asylsuchende, der in einem europäischen Land ein Asylgesuch stellt und dort abgewiesen wird, in der Schweiz nochmals ein Asylgesuch stellen kann. Das wäre die Situation.
Jetzt haben wir die Wahl: Entweder wir sagen, wir übernehmen diese Änderungen und passen unsere nationale Gesetzgebung an, oder wir lassen es bleiben, wie einige von Ihnen es gewünscht haben oder im Sinn haben zu tun. Dann rechnen wir damit, dass Dublin und Schengen für die Schweiz nicht mehr gelten. Nur ein Beispiel für die Folgen: Ich höre schon die Tourismusverbände, die auf die Barrikaden steigen, weil natürlich dann im ganzen Tourismus für die Schweiz ein eigenes Visum notwendig sein wird. Sie können sich vorstellen, wer dann extra noch für die Schweiz ein Touristenvisum einholt.
Ich komme jetzt zu den Minderheitsanträgen; es liegen noch fünf Minderheitsanträge aus Ihrer Aussenpolitischen Kommission vor.
Die Minderheit Naef verlangt, dass einer Beschwerde automatisch aufschiebende Wirkung zu verleihen und die Dublin-Überstellung auszusetzen sei, soweit und solange das Bundesverwaltungsgericht nicht ausdrücklich über die Gewährung der aufschiebenden Wirkung entschieden habe. Ich muss Ihnen mitteilen, dass dieses Anliegen bereits in der Vernehmlassung eingebracht wurde und wir es nicht berücksichtigen konnten. Was wir Ihnen heute beantragen, ist einfach die Regelung, die wir vor dem 1. Februar 2014 bereits hatten. Das heisst, dass wir die Verschärfung, die Sie im Rahmen der dringlichen Massnahmen vorgenommen haben, wieder rückgängig machen und wieder die Praxis haben, die wir vor dem 1. Februar 2014 hatten und mit der wir gute Erfahrungen gemacht haben. Der Bundesrat hat deshalb keinen Anlass, auf diese Regelung zurückzukommen.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit Naef hier abzulehnen.
Die Minderheit Mörgeli verlangt, dass wir auf die Streichung der Spezialausschaffungshaft bis zu 30 Tagen verzichten. Da muss ich Ihnen sagen: Die Dublin-III-Verordnung sieht eben das Kriterium der erheblichen Untertauchensgefahr als Voraussetzung für eine Haft vor. Es besteht hier kein Handlungsspielraum; das ist so. Deshalb muss der objektivierte Hafttatbestand der Spezialausschaffungshaft im Ausländergesetz gestrichen werden. Der Bundesrat hat hier aber gerade auch auf die Kritik der Kantone reagiert. Er hat hier als Alternative beziehungsweise als zusätzliche ergänzende Massnahme die Haft bei unkooperativem Verhalten vorgesehen. Das ist eine Neuerung, die wir hier einführen. Wir sind der Meinung, dass wir mit dieser Regelung jetzt gut abgesichert sind, dass wir also nach wie vor eine Haft vorsehen können, wenn eben die Gefahr des Untertauchens vorhanden ist, gleichzeitig aber auch die Haftmöglichkeit bei unkooperativem Verhalten haben. Damit sind wir immer noch im Rahmen dieser Dublin-III-Verordnung.
Das ist der Grund, weshalb wir Sie bitten, den Antrag der Minderheit Mörgeli ebenfalls abzulehnen.
Es gibt weiter eine Minderheit John-Calame. Sie möchte, dass die Haft wegen unkooperativen Verhaltens für das [PAGE 1320] Dublin-Verfahren nicht eingeführt wird. Ich habe es Ihnen vorhin gesagt: Für den Bundesrat und vor allem auch für die Kantone ist diese Haft die Kompensation für die Verkürzung und die Verschärfung bei den Haftvoraussetzungen, die mit Dublin III eingeführt werden. Wir halten sie für nötig. Es kann ja nicht sein, dass jemand ausgerechnet mit unkooperativem Verhalten eine Ausschaffung verhindern kann. Das ist nicht Sinn und Zweck dieser Vorlage. Deshalb haben wir die Haft bei unkooperativem Verhalten eingeführt. Wir sind der Meinung, dass sie sich mit Dublin III vereinbaren lässt, auch wenn sie in genau dieser Form nicht vorgesehen ist und ein gewisses, allerdings vertretbares Risiko besteht, dass wir hier von der Dublin-III-Verordnung abweichen.
Deshalb möchten wir diese Bestimmung einführen und empfehlen Ihnen, den Antrag der Minderheit John-Calame abzulehnen.
Die Minderheit Naef beantragt, dass die Rechtmässigkeit und die Angemessenheit der Haft spätestens nach 96 Stunden durch eine richterliche Behörde aufgrund einer mündlichen Verhandlung zu überprüfen sind. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, den Antrag dieser Minderheit ebenfalls abzulehnen. Wir sind der Meinung, dass für die Prüfung der Rechtmässigkeit und der Angemessenheit der Haft ein schriftliches Verfahren zu bevorzugen sei. Das entspricht auch dem aktuellen Verfahren. Wir sind der Meinung, dass kein Grund besteht, hier von der bewährten Praxis abzuweichen.
Ich empfehle Ihnen also namens des Bundesrates, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen, der Kommissionsmehrheit zu folgen und damit diese Vorlage anzunehmen.
Ich betone noch einmal: Es gab kritische Stimmen vonseiten der Kantone, wir konnten aber noch einmal miteinander diskutieren. Ich bin der Meinung, dass wir eine Lösung gefunden haben, die einerseits dem Sinn und Zweck dieser Vorlage entgegenkommt, und dass wir andererseits das tun, wozu wir uns verpflichtet haben, nämlich Veränderungen und Weiterentwicklungen zu übernehmen. Wenn wir das nicht tun, fällt das ganze Vertragswerk dahin. Insgesamt wäre das die mit Abstand schlechteste Lösung.