Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2014-09-08
Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-08
Wortprotokoll
Kollegin Friedl hat gesagt, es gebe zu dieser Vorlage und zu Dublin keine Alternative. Ich finde das problematisch. Die Demokratie ist die Staatsform der Alternativen: Es müssen immer verschiedene Lösungen möglich sein, sonst brauchen wir die Demokratie nicht. Es muss immer ein Ja oder ein Nein möglich sein, und es gibt kein Recht, die eine Seite absolut zu verteufeln. Man kann mit Argumenten operieren und gewisse Dinge widerlegen, aber es gibt nicht eine einzige Wahrheit - in der Demokratie schon gar nicht -, auch wenn wir alle glauben, wir wären im Besitz der Wahrheit.
Bereits umgesetzt ist die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft nur bei Gefahr des Untertauchens. Bisher betrug die maximal zulässige Dauer aber 18 Monate. Diese wird jetzt massiv verkürzt. Das finden wir, wie auch die Kantone, die reagiert haben, problematisch. Die Verantwortlichen, die mit dem Problem konfrontiert sind, finden dies hochproblematisch. Neu soll also die Vorbereitungshaft maximal sieben Wochen und die Ausschaffungshaft nur noch sechs Wochen betragen. Gewiss, nach den Reaktionen hat man versucht, dem einigermassen Rechnung zu tragen, aber dass die Behörden hier ein wirklich wirksames Instrument haben, glauben wir nicht. Der Bundesrat glaubt, bei unkooperativem Verhalten könne man zusätzlich sechs Wochen aufbrummen. Wir glauben aber nicht, dass dies eine wirkliche Abschreckung, eine präventive Wirkung bringen wird.
Der Bundesrat sagt, die Voraussetzungen für eine solche Haft müssten verhältnismässig sein. Das Wort "verhältnismässig" ist ein schwieriges Wort. Wir wissen, es ist auch in der Bundesverfassung zu finden, aber es bleibt trotzdem ein schwieriges Wort. Was ist denn eigentlich "verhältnismässig"? Wissen Sie, als Kinder reizten wir in der Nachbarschaft zuweilen die Hofhunde der Bauern. Wenn sie uns dann aber bissen, rannten wir nicht brüllend nach Hause und sagten, die Hunde hätten uns unverhältnismässig gebissen. Nein, die Verhältnismässigkeit ist und bleibt schwierig, und wir glauben nicht so recht, dass die Vorgabe der Verhältnismässigkeit dann auch verhältnismässig angewandt wird.
Die neuen Schutzvorschriften für das Kindeswohl, die Begleitung durch eine Vertrauensperson, das sind hochproblematische Entscheide, und diese werden ausgenützt. Man wird uns auf der Nase herumtanzen, und man wird wie bereits andernorts die Kinder vorschicken. Sehen Sie doch dieser Gefahr ins Auge: Die Kinder werden kommen, die Kinder werden rundum begleitet, die Kinder werden betreut, und man wird feststellen, dass die Kinder ihre Eltern brauchen - und dann ist die ganze Familie da.
Wir bitten Sie also, den Antrag unserer Minderheit anzunehmen. Es ist auch die Minderheit der Praktiker und, wie ich glaube, auch die Minderheit der meisten Kantone. So gesehen, sollten wir auf diese Leute hören - wir sind ja da gelegentlich etwas abgehoben und nicht direkt mit dem Problem konfrontiert. Die SVP-Fraktion wird aber wie gesagt die übrigen Minderheitsanträge und ebenfalls die gesamte Vorlage ablehnen.