Lexipedia

Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2014-09-08

Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-08

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur empfiehlt Ihnen die Annahme eines Kommissionspostulates zum Recht des Kindes auf Meinungsäusserung. Wir schlagen Ihnen vor, den Bundesrat mit einer Analyse zur Umsetzung des Rechts auf Anhörung des Kindes in der Schweiz zu beauftragen, insbesondere in rechtlichen und administrativen Verfahren. Er soll aufzeigen, wo Verbesserungen notwendig sind.

Das Recht des Kindes auf Meinungsäusserung ist in Artikel 12 der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes festgesetzt. Die Schweiz hat diese Konvention im Jahr 1997 übernommen. Seither ist das Kind ein Rechtssubjekt und hat das Recht auf Anhörung in allen Fragen, die es betreffen. Jedoch ist die Umsetzung dieses Rechts auf Meinungsäusserung eine Herausforderung, welche die Schweiz bis heute noch nicht vollständig bewältigt hat. Ihre Kommission konnte sich im letzten Jahr in verschiedenen Anhörungen davon überzeugen. Es gelten folgende Schwächen: Laut einer Studie des Schweizerischen Nationalfonds werden in der Schweiz in Scheidungsverfahren nur 10 Prozent der Kinder angehört. Dieser Anteil ist seit dem Jahre 2000 unverändert.

Bei der Anwendung des Rechts auf Anhörung bestehen grosse Unterschiede zwischen Kantonen und Berufsleuten, denn das Recht auf Anhörung betrifft nicht nur die Justiz. Unsere Daten bezüglich Scheidungen sind lückenhaft. In anderen öffentlichen Bereichen, etwa in der Bildung, bei der Polizei oder in den Bereichen Gesundheit und Migration, sind bisher gar keine Daten verfügbar. Dieser Umstand stimmt mich nachdenklich. Unser Land verfügt über Fachexperten von Weltruf im Bereich des Kinderrechts. Es ist meiner Meinung nach inakzeptabel, dass wir sie in die Welt hinausschicken, um Entwicklungsländer zu beraten, während wir selber unser Handeln immer noch nicht an dieses Grundrecht angepasst haben.

Es freut mich persönlich sehr, dass der Bundesrat dieses Kommissionspostulat zur Annahme empfiehlt. Ich danke Ihnen für die Unterstützung des Postulates, das ursprünglich von rund fünfzig Personen aus allen Parteien unterzeichnet wurde.