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Müller Leo · Nationalrat · 2014-09-23

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-23

Wortprotokoll

Sie erlauben mir, kurz aus der Kommission zu berichten, auch zuhanden der Materialien.

Ich rufe in Erinnerung: Wir haben diese Vorlage hier am 13. Juni 2014 behandelt und ihr mit grossem Mehr zugestimmt, nämlich mit 125 zu 46 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Finanzkommission des Ständerates hat die Vorlage dann zuhanden des Ständerates behandelt und mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten beschlossen. Daraufhin hat der Ständerat am 10. September diese Vorlage durchberaten. Sie wurde dort gut aufgenommen, und der Ständerat hat ihr schliesslich mit 39 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Nun hatten wir in der Kommission vier Differenzen zu beraten. Das hat die Kommission an der Sitzung vom 18. September getan.

Zur ersten Differenz, es handelt sich um jene bei Artikel 11 Absatz 5 Buchstabe d: Der Ständerat beschloss, diesen Buchstaben zu streichen und anstelle davon Absatz 6 [PAGE 1677] einzufügen. Die Differenz bestand darin, dass der Informatiksachaufwand gemäss Ständerat nicht mehr nach internen und externen Leistungserbringern erfasst würde. Ein erneuter Antrag in der Spezialkommission wurde nach gewalteter Diskussion zurückgezogen.

Eine zweite Differenz bestand darin, dass der Ständerat bei Artikel 29 Absatz 2 den Begriff "Kennzahlen" durch den Begriff "Messgrössen" ersetzt hat. Wir haben festgestellt, dass dieser Begriff noch andernorts verwendet wird. Die Redaktionskommission wird diesen Begriff nun bereinigen, und es steht in der ganzen Vorlage nun der Begriff "Messgrössen" und nicht "Kennzahlen".

Die dritte Differenz bestand bei Artikel 30b des Finanzhaushaltgesetzes. Der Ständerat beschloss, diesen Artikel zu streichen. In der Kommission wurde dies beraten, und sie ist - Sie haben es gehört - mehrheitlich zur Meinung gelangt, dass dieser Passus nicht nötig ist respektive nicht ins Gesetz gehört. Sie haben auch die Ausführungen von der Frau Bundesrätin gehört. Nach erfolgter Diskussion hat sich die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen für den Beschluss des Ständerates ausgesprochen. Es ist so, dass wir nun einen Minderheitsantrag Aeschi Thomas haben, über den wir jetzt zu befinden haben.

Die vierte Differenz bestand bei Artikel 5 des Subventionsgesetzes. Der Ständerat beschloss, bei Absatz 1 bei der heutigen Regelung zu bleiben und bei Absatz 2 die bundesrätliche Formulierung zu übernehmen, dies mit der kleinen Differenz, dass "Prüfung" in der Mehrzahl stehen soll, also "Prüfungen" dort steht.

Der Bundesrat will nun - das hat er in der Kommission dargelegt - pro Departement alle sechs Jahre einen Subventionsbericht vorlegen. Damit das aufgeht, würden die Berichte zum VBS und zum EFD zusammengefasst und im gleichen Jahr vorgelegt. Es ist aber auch vorgesehen, dass in diversen Botschaften, auch bei mehrjährigen Finanzbeschlüssen, die Ergebnisse der Subventionsüberprüfungen dargelegt werden. Diese Ergebnisse würden dann bei der Beratung solcher Finanzbeschlüsse vorliegen. Es ist vorgesehen, dass in den Jahren, in welchen der departementale Subventionsbericht behandelt wird, jene Überprüfungen, über welche bereits in Spezialbotschaften berichtet wurde, im Subventionsbericht nochmals kurz erwähnt werden, dies auch der Vollständigkeit halber. Das sage ich insbesondere auch zuhanden der Materialien, damit das dann so gemacht wird.

Ich komme zum Schluss: Je nach Ausgang der Abstimmung zu Artikel 30b haben wir allenfalls keine Differenz mehr gegenüber dem Ständerat. Wenn dem so wäre, würde dieses Geschäft bereits in der Herbstsession in die Schlussabstimmung kommen, sodass wir es bereits in dieser Session abschliessen könnten.

Ganz zum Schluss bitte ich Sie im Namen der Spezialkommission NFB, diesem Geschäft zuzustimmen, und danke Ihnen für die gute Aufnahme dieses Geschäftes hier im Rat.