Schiesser Fritz · Ständerat · 2001-09-24
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-24
Wortprotokoll
Turnusgemäss hat unser Rat in diesem Jahr als Erstrat die Vorlage "Militärische Immobilien 2002" zu behandeln. Das vom Bundesrat an das Parlament weitergeleitete Immobilienpaket umfasst Vorhaben und Rahmenkredite für rund 410 Millionen Franken. Rund 226 Millionen Franken entfallen auf Sanierungen sowie auf Neu- und Umbauten. 172 Millionen Franken sind für den Immobilienunterhalt und für die Liquidation von nicht mehr benötigten Objekten vorgesehen.
Im Vorfeld einer umfassenden Neustrukturierung der Armee sind Immobilienvorlagen jeweils besonders heikel. Einerseits gilt es, nichts zu beschliessen, was präjudizierende Wirkung in solchen Bereichen haben könnte, in denen wichtige Entscheidungen noch zu treffen sind. Zum anderen muss die unerlässliche militärische Infrastruktur erhalten werden. In diesem Spannungsfeld liegt auch die Immobilienbotschaft 2002. Die Sicherheitspolitische Kommission hat dieser Problemstellung bei der Vorberatung der Rahmenkreditvorlage ihre besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Wie gestaltet sich nun die diesbezügliche Ausgangslage?
Nach heutiger Beurteilung ist im Ausbildungsbereich mit ansteigenden Investitionen zu rechnen. Im Rahmen des Immobilienmanagements der Armee wird über mehrere Schritte, die in der Botschaft erläutert sind, ein Kernbestand von Immobilien ausgeschieden. Nicht zum Kernbestand gehörende Immobilien - die Armee hat rund 26 500 Objekte - werden liquidiert. Der militärische Kernbestand umfasst nach der heutigen Definition den aktuellen mittel- und langfristigen Bedarf von Armee und Verwaltung, einschliesslich einer so genannten Flexibilitätsreserve.
Die Planungsvorhaben werden unter dem Blickwinkel der "Armee XXI", der sich allenfalls - das sei hier gesagt - noch verändern kann, beurteilt und kategorisiert. Die Einteilung erfolgt in drei Kategorien: Kategorie A sind unbestrittene, zwingend benötigte Projekte. Kategorie B umfasst an Bestände und Strukturen angepasste und in Folgeetappen noch anpassbare Projekte. In Kategorie C fallen Grundsatzprojekte, für welche die Konzeptions- bzw. Weiterbearbeitungsentscheide noch zu treffen sind.
Alle Vorhaben in der vorliegenden Botschaft gehören zur Kategorie A oder betreffen den mengenmässig unbestrittenen Teil von B-Projekten. Dennoch kann natürlich nicht absolut ausgeschlossen werden, dass im weiteren Verlauf Korrekturen anzubringen sind. Im Übrigen - das sei hier ebenfalls betont - versteht es sich von selbst, dass den Anliegen von Raumordnung und Umwelt umfassend Rechnung getragen wird.
Zu einzelnen Vorhaben: Ihre Kommission hat in drei Subkommissionen einzelne wichtige Vorhaben näher geprüft:
1. Für die zweite Etappe beim Ausbau des Taktischen Trainingszentrums in Kriens werden Kosten von 29,8 Millionen Franken veranschlagt. Für den zweiten Führungssimulator - es geht um die Ausbildung von höheren Offizieren auf den Stufen Bataillon, Regiment und Brigade -, für die dazugehörige Infrastruktur sowie für Unterkünfte für die auszubildenden Stäbe sind entsprechende Bauten zu erstellen oder anzupassen.
Aufgrund der Abklärungen der Subkommission 1 beantragt Ihnen die Sicherheitspolitische Kommission, diesen Verpflichtungskredit von 29,8 Millionen Franken zu gewähren. Dieser Verpflichtungskredit untersteht - das sei hier noch einmal hervorgehoben - der Ausgabenbremse.
2. Fliegerhöhenanlage, bauliche Anpassungen für Florako, fünfte Etappe: Der Ersatz des veralteten Luftraumüberwachungssystems Florida durch das neue System Florako nimmt weiter Gestalt an. Die erste Beschaffungstranche soll 2003 in Betrieb gehen. Das neue Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem stellt die kombinierte zivile und militärische Luftlage sicher. Die baulichen Massnahmen - es geht um Umbauten, Erneuerungen und Anpassungen - erfolgen in Projektetappen. Jede Projektetappe bildet ein Projektpaket, welches dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet wird. Mit der vorliegenden Botschaft sollen für die fünfte Etappe 12,8 Millionen Franken verpflichtet werden.
Die Sicherheitspolitische Kommission beantragt Zustimmung. Da der Betrag unter der Grenze von 20 Millionen Franken liegt, untersteht er nicht der Ausgabenbremse.
Dieselbe Feststellung über die Ausgabenbremse gilt für die Position 2.1.8 bezüglich der Vorhaben bis 10 Millionen Franken, aufgeteilt nach Benützerorganisationen, im Bereich der Um- und Neubauten. Ebenso gilt das für die Position 2.1.9 betreffend den Zusatzkredit für den Waffenplatz Bière sowie für die Position 2.2.2 betreffend die Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken, aufgeteilt nach Benützerorganisationen, im Bereich "Vertragliche Leistungen" (Pos. 2.2). Bei diesen vertraglichen Leistungen handelt es sich um Verpflichtungsbeiträge für bauliche Massnahmen mit einem militärischen Bedürfnis in Anlagen der Kantone, der Gemeinden, der Swisscom AG, der Schweizerischen Bundesbahnen und der Schweizerischen Post sowie von zivilen Partnern und Korporationen.
Schliesslich haben wir unter der Position 2.3 noch einen Betrag von 172 Millionen Franken für Unterhaltsmassnahmen und Liquidationen zu bewilligen. Auch diese Position untersteht nicht der Ausgabenbremse, weil es sich um gebundene Ausgaben handelt.
Wie bereits erwähnt, haben drei Subkommissionen einzelne Vorhaben in Augenschein genommen und näher geprüft. Alle geprüften Vorhaben sind von den Subkommissionen als notwendig und den Bedürfnissen angemessen beurteilt worden. Besonders einlässlich wurde die Vorhaben-Nr. 101.594 (Waffenplatz Kloten) geprüft (Pos. 2.3.8.4). Hier ergaben sich insbesondere Fragen über den weiteren Bestand und die zukünftige Nutzung und Belegung dieses in dicht besiedeltem Gebiet liegenden und an den Flughafen Zürich-Kloten angrenzenden militärischen Übungsgeländes. Es darf festgestellt werden, dass die Erläuterungen die Kommission davon überzeugt haben, den Betrag von 6,325 Millionen Franken im Immobilienprogramm 2002 zu gewähren.
Die Sicherheitspolitische Kommission unseres Rates beantragt Ihnen einstimmig und ohne Enthaltungen, dem Bundesbeschluss über militärische Immobilien zuzustimmen und die beiden nachgesuchten Verpflichtungskredite von 29,8 Millionen und 379,587 Millionen Franken zu bewilligen.