Engler Stefan · Ständerat · 2014-09-24
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-24
Wortprotokoll
Ich unterstütze die Kommissionsminderheit und empfehle Ihnen daher, sich bei dieser Bestimmung der nationalrätlichen Fassung anzuschliessen.
Der Nationalrat hat sich im Verlaufe der Differenzbereinigung erneut oppositionslos für die Streichung dieses Artikels 85 - es geht um die Beobachtung von Urnengängen - entschieden. Dabei bestehen materiell zwischen den beiden Räten an und für sich gar keine Differenzen. Es wurde von den Kommissionssprechern im Nationalrat - das sieht man, wenn man das Amtliche Bulletin nachliest - auch deutlich gemacht, dass es nicht darum gehe, die Beobachtung von Urnengängen zu verbieten. Strittig ist allein, ob man diese Beobachtung ausdrücklich im Gesetz über die politischen Rechte verankern solle.
Ich glaube, wenn wir an dieser Bestimmung jetzt festhalten, wie es Ihnen die Mehrheit unserer Kommission beantragt, riskieren wir, dass eine wichtige Vorlage zu Fall kommen könnte - und das ein Jahr vor den eidgenössischen Wahlen. Das Risiko, die gesamte Vorlage zu gefährden, dürfen wir nicht eingehen. Die Vorlage bringt nämlich den Bürgerinnen und Bürgern, den Parteien, aber auch für die politischen Prozesse deutliche Vorteile. Ich erwähne beispielsweise die frühere Verteilung des Wahlmaterials, den Wegfall des Unterschriftenquorums für Parteien, aber auch eine klare Regelung bezüglich des Abstimmungskalenders für Volksinitiativen in Wahljahren.
Es kommt dazu, dass sich der Ständerat in vielen Fragen dieser Vorlage durchgesetzt hat. Etwa in der Frage der Nachzählungen bei Volksabstimmungen: Diese sind nur dort zulässig, wo Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht werden können. Wir haben uns auch bei verschiedenen kleineren Anliegen durchgesetzt, wie bei der Frage der Referendumsfrist, deren Verlängerung wir abgelehnt haben. So gesehen kann der Ständerat durchaus eine positive Bilanz ziehen, wenn er eine Beurteilung vornimmt, was vonseiten des Ständerates und vonseiten des Nationalrates in diese Vorlage eingeflossen ist.
Es wird zu viel Aufheben bezüglich der Bestimmung über die "Beobachtung der Urnengänge" gemacht. Materiell bestreitet niemand, dass sowohl eine Überwachung durch inländische Wahlbeobachter möglich sein soll - die Kantone sollen dies vorsehen können - wie auch die Möglichkeit bestehen soll, Vertreter von ausländischen Organisationen und Staaten als Wahlbeobachter zuzulassen. Herr Kollege Comte wird als Mitglied des Europarates auch in Zukunft in die [PAGE 901] Türkei reisen können, wenn die das wollen, und dort die Wahlen beobachten. Und auch der Bundesrat hat die Möglichkeit, vielleicht nicht unbedingt Wahlbeobachter aus der Türkei, aber doch ausländische Wahlbeobachter einzuladen, um die Gesamterneuerungswahlen unserer Bundesversammlung im kommenden Jahr zu beobachten.
So gesehen tun wir gut daran, uns der Minderheit anzuschliessen, wenn wir die Vorlage nicht gefährden wollen, und das bedeutet, dass wir dem nationalrätlichen Beschluss zustimmen sollten.