Föhn Peter · Ständerat · 2014-09-24
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-24
Wortprotokoll
Der letzte Satz war absolut richtig, man muss ihn dann aber auch leben, Frau Kollegin Fetz! Ich spreche zunächst als SPK-Mitglied, im zweiten Teil meines Votums dann auch als WAK-Mitglied.
Herr Hess, Sie haben mit Ihren Argumenten nicht unbedingt die Ungültigkeit, sondern ein Nein zur Initiative begründet - und dies sachlich sogar sehr, sehr gut begründet. Die SPK hatte den Auftrag, die Initiative bezüglich der Einheit der Form, der Einheit der Materie und der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts zu überprüfen. Die Einheit der Form ist mit dem vollständig ausgearbeiteten Entwurf mehr als erfüllt. Zur Einheit der Materie ist Folgendes zu sagen: Die Bedingung der Einheit der Materie will ja verhindern, dass Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sich mit nur einem Votum zu mehreren politischen Fragen, die keinen hinreichenden Sachzusammenhang aufweisen, äussern müssten. Wir kamen zum Schluss, dass durchaus ein sachlicher Zusammenhang besteht. Die Kommission hat sich vor allem mit der Rückwirkungsklausel betreffend die Anrechnung der Schenkungen beschäftigt. Auch in diesem Bereich haben wir einen sachlichen Zusammenhang gesehen. Zu den zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts: Die vorliegende Initiative sieht keine Enteignungen vor, die Eigentumsgarantie bleibt gegeben.
Zur Rückwirkungsklausel vielleicht noch etwas: Das schweizerische Verfassungsrecht sieht kein Rückwirkungsverbot vor, das heisst, es enthält keine entsprechende Klausel vor. Die Rückwirkung ist von uns aus gesehen höchstens ein Argument, diese Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Herr Hess, wenn ich jetzt noch einmal von der Ungültigkeit spreche: Solche Ungültigerklärungen, wie Sie sie beantragen, gehen meiner Meinung nach viel weiter als die Abschaffung einer Landsgemeinde. Schliesslich haben über 100 000 Schweizer Bürgerinnen und Bürger eine - und jetzt auch diese - Initiative unterschrieben, welche von den Verantwortlichen der Verwaltung als gut, d. h. als gültig, erklärt wurde. Ich bitte Sie schon, diese und unsere Volksrechte nicht zu beschneiden. Eine direkte Demokratie wird und kann die bestehenden Volksrechte ausreizen. Lassen wir es als Volks- und Standesvertreter doch zu, dass diese Volksrechte auch ausgereizt werden. Letztendlich liegt es dann [PAGE 910] an uns, die Bürgerinnen und Bürger sachlich und verantwortungsvoll von einem Ja oder einem Nein zu überzeugen. Bei einer Initiative müssen, wie wir gehört haben, bestimmte Punkte gegeben sein, und diese sind gegeben. Ich bitte Sie dringend, diese Volksinitiative als gültig zu erklären.
Ich komme zur Betrachtung der Initiative als Mitglied der WAK: Die Ausgestaltung der Erbschafts- und Schenkungssteuer darf man in Bezug auf die rückwirkende Anrechnung der Schenkungen ab dem 1. Januar 2012 als problematisch betrachten. In vielen Fällen sind die Schenkungen nicht mehr oder nur mit sehr grossem Aufwand nachvollziehbar. Es könnte auch sein, dass Erbschaften respektive Schenkungen überhaupt nicht mehr vorhanden sind - was tun Sie dann?
Es handelt sich zudem um einen Eingriff in die Steuerhoheit und das Steuersubstrat der Kantone. Es ist nämlich davon auszugehen, dass die Kantone bei Annahme der Initiative trotz ihres Anteils mit Mindereinnahmen rechnen müssen. Dies wird zumindest dann der Fall sein, wenn für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe deutliche Abschläge gewährt würden, wie das auch Frau Fetz deklariert hat.
In der Praxis werden die Bewertungsfragen zu Schwierigkeiten führen. Der Initiativtext ist unklar und stark auslegungsbedürftig. Insbesondere schadet diese Initiative den Unternehmen; davon bin ich überzeugt. Viel zu viel ist unklar. Wie schon gesagt wurde, ist eine Kombination von Einkommens-, Vermögens- und Erbschaftssteuer sogar international nicht üblich; man müsste das Geld dann nämlich mehrfach versteuern, und dies würde vor allem den Mittelstand angreifen. Die Schweiz lebt von den kleinen und mittleren Unternehmen, von den KMU. Diese KMU stellen knapp zwei Drittel aller inländischen Arbeitsplätze zur Verfügung. Auch in Zukunft werden wir auf diese Arbeitsplätze und auf eine stabile KMU-Landschaft angewiesen sein.
Die Nachfolgeregelung ist für die KMU heute schon schwierig genug. Wir dürfen keine weiteren Hürden einbauen. Es ist wichtig, dass die Übergabe eines Unternehmens bei Nachfolgeregelungen nicht durch fiskalische Hürden erschwert wird. Eine eidgenössische Erbschaftssteuer kann, namentlich bei KMU, zu ernsthaften Liquiditätsproblemen und zu Schwierigkeiten bei der Regelung der Unternehmensnachfolge führen. Auch wenn gewisse Grenzen eingebaut sind, gefährdet eine solche Erbschaftssteuer die Existenz insbesondere von Familienunternehmen. Die Freigrenze von 2 Millionen Franken ist willkürlich. Ich bitte Sie daher, dafür zu sorgen, dass es nicht in vielen Branchen - wie das befürchtet werden müsste - zu Liquidationen kommt.
Jetzt noch zwei, drei Worte zu Frau Fetz: Sie haben ja gesagt, dass Sie die Diskussion versachlichen wollten, und haben dann von den Ausnahmen gesprochen und davon, dass es dann am Parlament sei, die KMU zu schützen. Ich frage Sie ganz einfach: Weshalb hat man sie dann nicht gerade davon ausgenommen? Wenn ich ein bisschen Rückschau halte, geschätzte Kollegin Fetz, stelle ich fest, dass Sie jeder Steuer- und Abgabevorlage zustimmen, welche zulasten der KMU geht und hier im Parlament auf der Traktandenliste steht. Jetzt schöne Versprechungen machen und später wieder "melken" und die Unternehmen ausnehmen, wo immer das möglich ist - hierzu muss ich einfach Nein und noch einmal Nein sagen! Wir wehren den Anfängen.
Ich bitte Sie dringend, die Initiative für gültig zu erklären, sie dann aber zur Ablehnung zu empfehlen.