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Bischof Pirmin · Ständerat · 2014-09-24

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-24

Wortprotokoll

Es ist verschiedentlich darauf hingewiesen worden, dass die Steuerhoheit der Kantone durch diese Initiative tangiert wird. Zu Deutsch heisst das Folgendes: Wenn die Initiative angenommen wird, erhebt neu der Bund eine einheitliche Erbschaftssteuer, und die Kantone dürfen keine mehr erheben. Jetzt kann man aus staatsrechtlicher Sicht sagen, dass es bedenklich ist, wenn der Bund den Kantonen etwas wegnimmt. Das ist an sich schon bedenklich. Ich empfehle Ihnen jetzt noch zu sehen, welche Steuer durch welche ersetzt wird. Wir haben nämlich heute in den Kantonen eine Erbschaftssteuer, allerdings eine ganz andere als diejenige, die die Initianten einführen möchten.

Wir haben heute in den Kantonen eine ausgesprochen familienfreundliche Erbschaftssteuer. Die Bundeserbschaftssteuer der Initianten ist das Gegenteil. Wir haben in allen Kantonen mit Ausnahme des Kantons Schwyz eine Erbschaftssteuer, einfach nicht für alle Verwandtschaftsgrade, genauer gesagt, abgestuft nach Verwandtschaftsgrad. Es stimmt, dass es in drei Kantonen eine Erbschaftssteuer für Kinder gibt; das hat Kollege Levrat vorhin erwähnt. Nur hat er vergessen zu erwähnen, wie hoch diese Erbschaftssteuer für Kinder ist. Im Kanton Waadt zahlen Kinder maximal 3,5 Prozent, im Kanton Neuenburg maximal 3 Prozent, im Kanton Appenzell Innerrhoden maximal 1 Prozent, also maximal zwischen 1 und 3,5 Prozent. Alle anderen Kantone kennen für Kinder und für Enkel keine Erbschaftssteuer. Ganz anders sieht es bei den nichtverwandten Erben aus: Nichtverwandte Erben, die hohe Erbschaften machen, werden heute in den Kantonen massiv besteuert, weil sie eben nicht zur Familie gehören und weil sie so quasi einen Lotteriegewinn erzielt haben. Der einzige Kanton, der sie nicht besteuert, ist der Kanton Schwyz. Im Kanton Basel-Stadt zahlen sie maximal 49,5 Prozent, in Bern 40 Prozent, in Luzern 40 Prozent, in Neuenburg 45 Prozent, in Schaffhausen 40 Prozent, im Tessin 41 Prozent und im Kanton Zürich 36 Prozent. Die erwähnten Kantone haben also eine Besteuerung für Nichtverwandte zwischen 35 und 50 Prozent.

Was machen jetzt die Initianten mit ihrer Initiative? Sie senken die Erbschaftssteuer für diese Personen ganz massiv! Im Text heisst es nämlich ganz klar - und da gibt es keine Übergangsbestimmung -: "Der Steuersatz beträgt 20 Prozent." Das heisst: Für die nichtverwandten grossen Erben werden die Erbschaftssteuern massivst gesenkt, zum Teil auf weniger als die Hälfte, und für die Kinder und die Enkel werden die Erbschaftssteuern zum Teil bis auf das Zehnfache erhöht. Das ist die familienrechtliche Folge dieser Initiative. Ja, es findet eine Umverteilung statt, aber nicht eine Umverteilung von den Reichen zu den Armen, sondern es findet eine Umverteilung statt von den Kindern und den übrigen Nachkommen, den Enkeln einer Familie zu nichtverwandten Zufallsgewinnern, die heute massiv besteuert werden. Einem solchen Systemwechsel könnte ich nicht zustimmen.

Ich bitte Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.