Stadler Markus · Ständerat · 2014-09-24
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2014-09-24
Wortprotokoll
Wie Sie der Fahne entnehmen können, verbleibt eine einzige Differenz. Der Nationalrat ist uns im Wesentlichen entgegengekommen. Absatz 3 bezieht sich auf einen Ausnahmetatbestand zu Absatz 1. Zwischen den Formulierungen "sie kann verweigern" und "sie kann nur dann verweigern" besteht zwar eine formelle, aber keine eigentliche materielle Differenz.
Unsere Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dass wir uns dem Nationalrat anschliessen.