AB 157644
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-10
Wortprotokoll
Ich habe es bereits bei den Bemerkungen zum Eintreten erwähnt: Dieser neue Absatz 1bis bezieht sich auf das Scheitern des Referendums zu den Steuerabkommen, als verschiedene Unterschriftenbögen nicht rechtzeitig von der Stimmrechtsbescheinigung in den Gemeinden zurückkamen [PAGE 473] und so nur verspätet eingereicht werden konnten. Bereits der Bundesrat reagierte aber auf diesen Zwischenfall, indem er festhielt, dass die Unterschriftenlisten laufend, spätestens aber rechtzeitig vor Ablauf der Referendumsfrist der Amtsstelle zuzusenden sind, die für die Stimmrechtsbescheinigung zuständig ist.
Nun verlangt der Nationalrat, dass "Unterschriftenlisten, deren Eingang innert der Referendumsfrist von der Amtsstelle bestätigt worden ist", von der Bundeskanzlei auch nach Ablauf der Frist berücksichtigt werden müssen. Ja, wie lange kann es denn insgesamt dauern? Diese Frage hat sich die Kommission gestellt. Diese neue Frist ist wirklich sehr ungenau. Die kantonalen Staatsschreiber wehrten sich denn auch vehement gegen einen solchen Gummiartikel ohne klare Vorgaben. Wir halten fest, dass klare Fristen zur Rechtssicherheit beitragen. Sie sind einzuhalten. Um den Komitees mehr Zeit für die Beglaubigung einzuräumen, wurde die Frist von 90 auf 100 Tage verlängert, und das steht seit 2003 in der Bundesverfassung, Artikel 141. Es war die klare Absicht, die 90 Tage zu behalten, aber den Komitees 10 Tage mehr für die Beglaubigung der Unterschriften einzuräumen.
Wir liessen uns auch informieren, wie denn die Stimmrechtsbescheinigung im Kanton Genf beim Referendum gegen die drei Abgeltungssteuerabkommen lief. Denn die Frage stand im Raum, ob einfach Zeit vertrödelt wurde. Gegen die drei Abgeltungssteuerabkommen wurden im Kanton Genf rund 8000 Unterschriften gesammelt. Davon wurden 4000 notabene am 97. Tag eingereicht - die wurden doch schon vorher gesammelt! Die Genfer Verwaltung hat sofort geschaltet und die Arbeitszeiten verlängert; sie dauerten von 7 Uhr morgens bis 22 Uhr abends. Am Ende des Tages vergassen die Beamten, einen A-Post-Stempel aufzudrücken. Deshalb erhielt das Referendumskomitee die Unterschriften erst am Freitagmorgen, also wenige Stunden nach Ablauf der Referendumsfrist, und die Bundeskanzlei erhielt die Unterschriften vom Referendumskomitee erst am darauffolgenden Montagabend um 17 Uhr. Im Nationalrat wurde gesagt, dass Tausende von Unterschriften zu spät zurückgekommen seien, und es gab keine Belege, dass die Gemeinden die Unterlagen zum Beglaubigen rechtzeitig erhalten hatten.
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang noch auf Absatz 2 dieses Artikels hinweisen, der klar festhält, dass die Listen von der Amtsstelle bescheinigt und den Absendern "unverzüglich" zurückgeschickt werden müssen.
Die SPK hat mit 7 zu 2 Stimmen entschieden, dass dieser Zusatz des Nationalrates zu streichen sei. Ich bitte Sie, dem hier von der Mehrheit vertretenen Antrag zu folgen.