Casanova Corina · 2014-06-10
Casanova Corina · Graubünden · 2014-06-10
Wortprotokoll
Ich möchte der Kommission ganz herzlich dafür danken, dass sie sich für diese Vorlage so viel Zeit genommen hat. Es sind vor allem technische Vorgaben, die wir für diese Revision vorgesehen haben.
Besonders hervorheben möchte der Bundesrat auch die Tatsache, dass sich ebenfalls der Ständerat mit dieser Vorlage befassen darf, ja befassen muss, obwohl die Änderungen ja vorwiegend den Nationalrat betreffen. Dafür gibt es wichtige Gründe: Neben wahlrechtlichen Bestimmungen enthält die Vorlage nämlich zum einen auch Regeländerungen für Volksabstimmungen, Volksbegehren und das Beschwerdewesen im Bereich der politischen Rechte, und zum andern ist das volle Mitgestaltungsrecht des Ständerates im Nationalratswahlrecht hervorragender Ausdruck unseres politischen Systems. Weltweit gibt es heute nur zwei Staaten mit einem Zweikammerparlament, in dem beide Räte exakt die gleichen Rechte haben, nämlich Italien und die Schweiz.
Dass die Regeln zur Wahl in eine der beiden Kammern nicht vom nationalen Parlament, sondern von den Gliedstaaten zu erlassen sind, ist eine schweizerische Besonderheit. Dank dieser Besonderheit ist die Schweiz aber auch der einzige Staat der Welt, in welchem nicht allein die aktuellen Mehrheitsverhältnisse in der nationalen Volkskammer den Ausschlag für die Ausgestaltung des künftigen Wahlrechts geben. Der Ständerat ist gewissermassen Garant für die Objektivierung des Wahlrechts, weil er dabei weder direkt noch indirekt in eigener Sache entscheidet. Verfassungsrechtlich ist dies weltweit einzigartig.
Hinzu kommt, dass einige von Ihnen ja auch Mitglieder des Nationalrates waren und hier natürlich auf einschlägige Erfahrungen zurückgreifen können. Das hat auch die lebendige Debatte in der Kommission gezeigt.
Warum braucht es überhaupt Anpassungen? Ich möchte nicht alles wiederholen, was die Berichterstatterin schon gesagt hat. Aber es gibt doch noch einige Gründe. Seit dem Erlass der heutigen Regeln zum Nationalratswahlverfahren im Jahr 1978 ist die Zahl der Wahlberechtigten um rund 30 Prozent gestiegen. Wahljahr für Wahljahr verzeichnen wir auch einen neuen Rekord an Listen, Listenverbindungen und Kandidaturen; seit 1978 hat sich deren Zahl verdoppelt. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass diese Zahlen [PAGE 468] zurückgehen würden. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass sich die Wachstumstendenz fortsetzt. Zudem wurde auch das Namensrecht mehrfach liberalisiert, was die Identifikation der Kandidierenden erschwert. Im Übrigen werde ich in der Detailberatung dann zu den anderen Ausführungen auch noch Stellung nehmen.
Ich danke für das Eintreten auf die Vorlage.