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Imoberdorf René · Ständerat · 2014-06-10

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-10

Wortprotokoll

Von den Themen, über die bei der Aussprache mit der Vorsteherin des EJPD informiert und diskutiert wurde, möchte ich den Stand der Neustrukturierung des Asylverfahrens und die neue Behandlungsstrategie im Asylbereich behandeln und näher darauf eingehen.

Von Juni bis Oktober 2013 machte der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Revision des Asylgesetzes im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Asylbereichs. Die Vorsteherin des EJPD informierte über die ersten Trends aus der Auswertung der Vernehmlassung. Die geplante Schaffung von Bundeszentren, in denen die Asylverfahren in Zukunft rasch und fair durchgeführt werden sollen, wurde von einer deutlichen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer unterstützt. Damit ist die Stossrichtung der Neustrukturierung bestätigt worden. Einige Vernehmlassungsteilnehmer finden, dass der unentgeltliche Rechtsschutz für einen Teil der Asylsuchenden viel zu weit gehe, andere sind der Meinung, man müsste dort noch deutlich stärker ausbauen. Der Bundesrat ist nun daran, eine Botschaft auszuarbeiten, die in der zweiten Hälfte dieses Jahres verabschiedet und dem Parlament überwiesen werden soll.

An der zweiten nationalen Asylkonferenz mit Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten wurden die Rahmenbedingungen für diese Neustrukturierung festgelegt. Die Asylunterkünfte werden in Zukunft auf sechs Regionen verteilt. Kantone und Gemeinden, welche zusätzliche Aufgaben übernehmen, werden dafür abgegolten. An der Asylkonferenz wurde auch entschieden, dass notwendige Gesetzesanpassungen für die Neustrukturierung des Asylbereichs so rasch wie möglich erfolgen sollen.

Künftig sollen sechs Bundeszentren mit insgesamt 5000 Plätzen gebildet werden. Die Verteilung der Plätze erfolgt entsprechend der Bevölkerungsgrösse. Geplant ist, dass die Standorte der Bundeszentren bis Ende Jahr bezeichnet sind. Das Bundesamt für Migration wird unter Mitwirkung der Kantone zuhanden der Arbeitsgruppe Neustrukturierung die Standortkonzepte für die Regionen ausarbeiten. Zurzeit werden Unterkünfte gesucht. In einem weiteren Schritt sollen mit den Kantonen, in denen ein Bundeszentrum realisiert werden soll, Gespräche über das konkrete Vorgehen geführt werden. Für den Bundesrat ist es ein grosses Anliegen, dass die Städte und Gemeinden frühzeitig in diese Arbeiten einbezogen werden.

Wie geplant konnte Anfang Jahr der Testbetrieb gestartet werden. Das Verfahren im Testbetrieb ist in drei Phasen unterteilt. Neu ist, dass die Asylsuchenden während des Asylverfahrens eine unentgeltliche Rechtsvertretung bekommen. Dieses Mandat wird durch eine Bietergemeinschaft unter der Leitung der Schweizerischen Flüchtlingshilfe ausgeführt. Gleichzeitig mit dem Verfahren wurde die Unterkunft im Zentrum Juch mit 300 Plätzen in Betrieb genommen. Das Testzentrum wird von der Asylorganisation Zürich geführt. Den Gesuchstellern steht ein Beschäftigungsprogramm zur Verfügung, das sehr rege genutzt wird. Gemäss Aussage der Vorsteherin des EJPD ist der Testbetrieb erfolgreich gestartet. Um qualifizierte Aussagen über den Testbetrieb zu machen, sei es aber noch zu früh.

Zur neuen Behandlungsstrategie des Bundesamtes für Migration im Asylbereich: Um die Zahl der offensichtlich unbegründeten Asylgesuche senken zu können, hat das Bundesamt für Migration 2012 eine neue Behandlungsstrategie im Asylbereich in Kraft gesetzt. Die beiden beschleunigten Verfahren, die eingeführt wurden, haben bereits 2013 deutliche Wirkung gezeigt. Die Anzahl der unbegründeten Asylgesuche aus den meisten betroffenen Ländern ist deutlich zurückgegangen. Damit werden offenbar die richtigen Signale ausgesendet. Es lohnt sich nicht, ohne richtigen Asylgrund in die Schweiz zu kommen, weil man dann schnell zurückkehren muss.

Gemäss Aussage der Vorsteherin des EJPD hat das beschleunigte Verfahren insbesondere dann Erfolg, wenn die Schweiz mit den betreffenden Ländern dank Migrationspartnerschaften eine sehr gute Zusammenarbeit hat. Von diesen Ländern bekomme die Schweiz sehr schnell Antworten auf Anfragen zur Identität der Personen und der Vollzug klappe ebenfalls hervorragend. Dies seien zwei zentrale Voraussetzungen, damit das beschleunigte Verfahren Erfolg habe. Durch die starke Abnahme von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen gibt es jetzt vermehrt Kapazitäten für die Behandlung von pendenten Gesuchen. Es handelt sich dabei grösstenteils um Personen, die schon seit längerer Zeit in der Schweiz leben.

Zur Bundeskanzlei: Bei der Aussprache mit der Bundeskanzlerin wurde im Wesentlichen über folgende Themen informiert und diskutiert: laufende Gesetzgebung, elektronische Geschäftsverwaltung beim Bund, Krisenkommunikation, Ausschreibung und Vertrag zu den Vox-Analysen, Aufwand der Bundeskanzlei durch die OSZE-Präsidentschaft und Vote électronique.

Ich möchte kurz auf die laufende Gesetzgebung eingehen: Letztes Jahr hat der Bundesrat das Bundesgesetz über die politischen Rechte zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Mit der Vorlage, die wir heute als Zweitrat behandelt haben, soll unter anderem angesichts der unaufhaltsam wachsenden Anzahl Listen und Kandidaten bei den Nationalratswahlen die Funktionstüchtigkeit des Wahlverfahrens sichergestellt werden. Ausserdem sollte, entgegen dem bundesgerichtlichen Urteil, die Nachzählung der Ergebnisse von eidgenössischen Volksabstimmungen entsprechend dem Willen des historischen Gesetzgebers auf den Fall glaubhaft gemachter Unregelmässigkeiten beschränkt werden. Die Bundeskanzlei wird im Herbst im Hinblick auf die Nationalratswahlen 2015 für den Bundesrat ein Kreisschreiben vorbereiten.

In diesem Gesetz sind einige Änderungen vorgesehen, die vor allem den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, aber auch den Parteien Vorteile bringen. Vor allem wird der Wahlanmeldeschluss nach vorne verlegt, sodass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das Wahlmaterial früher erhalten werden. Das sei wichtig, betonte die Bundeskanzlerin, denn diesbezüglich habe es im Anschluss an die Wahlen 2011 verschiedene Reklamationen gegeben.

Derzeit läuft auch eine Teilrevision des Publikationsgesetzes. Diese Teilrevision sieht den Wechsel des Primats bezüglich der Amtlichen Sammlung, des Bundesblattes und der Systematischen Rechtssammlung vor: Es soll für die Amtliche Sammlung, das Bundesblatt und die Systematische Rechtssammlung nicht mehr die Papierfassung ausschlaggebend und rechtswirksam sein, sondern die elektronische Fassung. Einige Kantone und viele Stellen im Ausland haben diesen Primatwechsel bereits vollzogen, und immer mehr Leute konsultieren die elektronisch aufgeschalteten Versionen. Darum sei es wichtig, so die Bundeskanzlerin, dass die Revision dieses Gesetzes möglichst früh in Kraft gesetzt werden könne.