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Schmid Martin · Ständerat · 2014-06-10

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-10

Wortprotokoll

Ich spreche zum Geschäftsbericht 2013 der Gerichte und nehme dazu Stellung, nicht nur zum Bundesgericht, sondern auch zum Bundesstrafgericht, zum Bundesverwaltungsgericht und zum Bundespatentgericht, im Sinne der Subkommission Gerichte der GPK. Die Aussprache mit dem Bundesgericht und den erstinstanzlichen Gerichten fand wie üblich in Lausanne statt. Zudem haben die beiden GPK in einer gemeinsamen Sitzung den Bundesgerichtspräsidenten angehört.

Die Anzahl der Eingänge hat beim Bundesgericht mit 7919 Fällen einen Höchststand erreicht, ist aber gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich angestiegen. Das Gericht konnte 200 Fälle mehr erledigen als im Vorjahr. Das heisst, dass es fast so viele Fälle erledigte, wie eingingen. Die durchschnittliche Erledigungsdauer ist nach wie vor befriedigend.

Aufgrund dieser Zahlen könnte man den Eindruck erhalten, es sei grundsätzlich alles in Ordnung. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass etwa bei der strafrechtlichen Abteilung eine Zunahme um satte 500 Fälle oder 65 Prozent zu verzeichnen war. Mindestens einen Teil dieser Zunahme führt das Bundesgericht auf die Auswirkungen der neuen Strafprozessordnung zurück. Gleichzeitig wurden Massnahmen ergriffen, z. B. indem Aushilfen aus anderen Abteilungen beigezogen wurden. Die hohen Eingangsraten in der strafrechtlichen Abteilung halten auch 2014 an. Es wird eine gewisse Zeit brauchen, bis das Bundesgericht diesen Anstieg verkraften kann.

Die Erste öffentlich-rechtliche Abteilung hatte aufgrund der Zweitwohnungs-Initiative rund 250 Fälle zusätzlich zu bewältigen. Diese Fälle sind inzwischen alle entschieden. Solange jedoch das Gesetz zur Zweitwohnungs-Initiative noch nicht verabschiedet ist und die Verordnung gilt, erwartet das Bundesgericht, dass vor allem die Verfassungsmässigkeit der Verordnung infrage gestellt werden könnte. Das könnte nochmals zusätzliche Fälle generieren.

Insgesamt kann das Bundesgericht zwar die Geschäftslast bewältigen. Das Bedürfnis aber, sich mehr Grundsatzfragen widmen zu können und dafür von Bagatellfällen entlastet zu werden, besteht nach wie vor und wurde so vom Gericht auch zum Ausdruck gebracht. Die mehrjährige Evaluation der neuen Bundesrechtspflege hat auch aufgezeigt, dass sich die 2007 eingeführte Gerichtsorganisation zwar insgesamt bewährt hat, dass aber die Entlastung des Bundesgerichtes nicht den Erwartungen gemäss erfolgt ist.

Der Bundesrat hat eine Kommission eingesetzt, die sich mit gewissen Nachbesserungen zur Entlastung des Bundesgerichtes befasst. Zuhanden dieser Kommission wird auch das Bundesgericht seine Vorschläge einbringen. Das ist der korrekte Weg.

Diskutiert wurden zudem einzelne Themen wie der Einfluss der Rechtsprechung auf das Schweizer Recht, aber auch die immer zu bewilligenden Nebenbeschäftigungen der Bundesrichterinnen und Bundesrichter sowie der Angriff auf einen Bundesrichter auf offener Strasse. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auch im Geschäftsbericht des Bundesgerichtes.

Zum Bundesverwaltungsgericht kann ich nach dem ersten vollen Geschäftsjahr in St. Gallen eine positive Bilanz ziehen. Das Gericht hat 2013 über 7533 Fälle entschieden; eingegangen sind 7326 Fälle. Es konnten also einige wenige Pendenzen abgebaut werden. Ende Jahr waren beim Bundesverwaltungsgericht jedoch immer noch 4119 Fälle pendent. Das Bundesverwaltungsgericht ist deshalb auch bestrebt, seine Effizienz und Organisation zu verbessern. Es hat deshalb das Projekt Gerichtsorganisation 2016 lanciert. Die Abteilung III kämpfte zudem mit einer hohen Geschäftslast, die auf die neue Spitalfinanzierung und die Einführung der Fallpauschalen zurückzuführen ist. Weniger belastete Kammern wie die Abteilungen I und II helfen aus. Es wurde eine Task-Force eingesetzt, die es ermöglichen soll, die Grundsatzentscheide möglichst rasch zu fällen. Dies dürfte in den nächsten Monaten der Fall sein. Dies ist ausdrücklich zu begrüssen, weil in der Praxis auf diese Entscheidungen seit Monaten gewartet wird.

Die Asylabteilungen haben die alten Pendenzen abbauen können. Sie verzeichneten im letzten Jahr zwar eine 10-prozentige Zunahme der Beschwerdefälle, konnten aber bei der Erledigung Schritt halten. Die provisorischen Änderungen des Asylverfahrens haben bisher noch nicht viele Fälle generiert. Hier muss die weitere Entwicklung abgewartet werden.

Ressourcenmässig ist das Gericht stabil geblieben. Im Weiteren haben wir mit dem Bundesverwaltungsgericht die Rekrutierungsschwierigkeiten für französischsprachige Gerichtsschreiber und Richter sowie die Telearbeit besprochen. Bei der Telearbeit ist das Gericht von maximal zwei auf einen Tag pro Woche zurückgegangen. Die zwei Tage pro Woche waren nur als Übergangslösung im Rahmen des Umzugs nach St. Gallen eingeführt worden, damit nicht zu viel Personal das Gericht verlässt. Die Telearbeit gibt es nur für nichtrichterliches Personal.

Das Bundesstrafgericht hatte keine grösseren Probleme zu vermelden. Das Berichtsjahr war vor allem von den Schlussarbeiten am Neubau und vom Umzug des Bundesstrafgerichtes geprägt. Das Gericht ist mit Einrichtung und Organisation sehr zufrieden.

Bei der Strafkammer ist der Zuwachs bei der Anzahl Eingänge leicht rückläufig, aber im langjährigen Vergleich nimmt sie immer noch zu. In der Strafkammer gibt es kein Massengeschäft, sondern wenige, dafür umfangreiche Verfahren. Der Trend zur alternativen Erledigung von Strafverfahren bestätigt sich. Die Zahlen der Einstellungen von Verfahren nach Wiedergutmachung, der Strafbefehlsverfahren und der abgekürzten Verfahren stabilisierten sich auf einem relativ hohen Niveau.

Bei der Beschwerdekammer stieg die Zahl der Eingänge deutlich an. Es konnte aber auch die Zahl der Erledigungen [PAGE 478] deutlich gesteigert werden. Die Reorganisation durch die Zusammenlegung der beiden Beschwerdekammern hat sich nach Meinung des Bundesstrafgerichtes bewährt. Da die Beschwerdekammer grösser wurde, können die Fälle in den drei Sprachen flexibler verteilt werden. Die Kommission kann sich dieser Wertung anschliessen.

Das Bundespatentgericht nahm am 1. Januar 2012 seine Tätigkeit auf. Das erste Geschäftsjahr, 2012, war vom Aufbau und von der Übernahme der an den kantonalen Gerichten hängigen Patentverfahren geprägt.

Demgegenüber ist im Geschäftsjahr 2013 nun der Courant normal eingekehrt. Im Berichtsjahr kam aus den Kantonen nur noch ein ordentliches Verfahren. Dagegen sind die direkten Eingänge am Bundespatentgericht von 17 Fällen im Vorjahr auf 33 Fälle angestiegen. Damit sind die Eingangszahlen bereits heute höher als vom Bundesrat in der Botschaft prognostiziert. Das Bundespatentgericht hat im Berichtsjahr 18 ordentliche Verfahren, davon 16 durch Vergleich, erledigt. Das Gericht strebt solche Vergleiche an, was dank der Mitarbeit technischer Fachrichterinnen und -richter offenbar ganz gut gelingt. Verglichen mit den massgebenden Patentgerichten in Deutschland, in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich, welche kaum je Rechtsstreitigkeiten durch Vergleiche erledigen können, ist diese Vergleichsquote hervorragend.

Insgesamt scheint das Bundespatentgericht sehr gut zu funktionieren. Das ist auch nötig, denn die Schweiz ist, gemessen an den absoluten Zahlen von eingereichten Patenten, weltweit die Nummer 5. Gemessen an der Bevölkerung ist die Schweiz mit über 800 Patenten pro Million Einwohner mit Abstand die Nummer 1 der Welt.

Ganz kurz noch zum Militärkassationsgericht, von dem Sie in der Regel nichts hören: Wir führen mit dessen Präsidenten alle drei Jahre eine kurze Aussprache durch. Wir konnten auch diesmal feststellen, dass dieses kleine Gericht bei einer konstanten, kleinen Geschäftslast von rund 12 bis 15 Fällen problemlos arbeitet.

Ich bitte um Kenntnisnahme des Geschäftsberichtes des Bundesgerichtes 2013.