Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2014-06-12
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-12
Wortprotokoll
Nachdem die Prozesse dieses Mal ein bisschen umgestellt worden sind, hat die Kommission das letzte Wort. Aber wir sind uns mit dem Bundesrat einig; es ist also Übereinstimmung gegeben.
Mit dem Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts soll die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der beiden Vertragsparteien gestärkt werden. In der Herbstsession 2013 hat der Nationalrat dem Abkommen mit 128 zu 44 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Anfang 2014 hat das Europäische Parlament dieses Abkommen ebenfalls genehmigt. Sein Beschluss muss nun noch vom EU-Ministerrat bestätigt werden.
Im Rahmen der Prüfung der Revision des Kartellgesetzes hat Ihre WAK einen Artikel 42b eingefügt, der die Bedingungen für die Weko festlegt, die bei der Übermittlung von Informationen an ausländische Wettbewerbsbehörden beachtet werden müssen, falls eine Kooperation zwischen schweizerischen und ausländischen Behörden vorgesehen ist oder zustande kommt. Mit Artikel 42b soll unter anderem ermöglicht werden, dass betroffene Unternehmen vorgängig informiert werden, wenn die Weko beabsichtigt, Informationen auszutauschen. Die entsprechenden Unternehmen haben das Recht zur Stellungnahme, sie haben aber kein Recht zur Beschwerde gegen die Auslieferung von Informationen.
Explizit erwähnen möchte ich hier - es wurde vorhin von Kollege Rime nachgefragt -, dass die Zusammenarbeit zwischen den Behörden grundsätzlich freiwillig ist und dass die Vertragsparteien ihre volle Autonomie in der Anwendung des jeweiligen nationalen Wettbewerbsrechts behalten.
Da der Nationalrat auf die Revision des Kartellgesetzes nicht eingetreten ist, konnte über diesen Artikel 42b nicht entschieden werden. Die WAK des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 27. März 2014 im Bundesbeschluss zum Abkommen eine analoge Ergänzung um den Artikel 42b vorgenommen. Der Ständerat hat an seiner Sitzung vom vergangenen 5. Juni den um Artikel 42b ergänzten Bundesbeschluss über die Genehmigung des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU einstimmig angenommen. Dem Bundesbeschluss zum Abkommen haben also beide Räte bereits zugestimmt. Wir stimmen heute daher nur noch über die Differenz bezüglich Artikel 42b des Kartellgesetzes ab, da wir im Nationalrat noch nicht darüber befunden haben.
Ihre WAK ist an ihrer gestrigen Sitzung dem Ständerat gefolgt und beantragt Ihnen einstimmig, der vorgeschlagenen Änderung von Artikel 42b des Kartellgesetzes zuzustimmen.