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Büchler Jakob · Nationalrat · 2014-06-12

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-12

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 29. Januar 2014 die Botschaft zur Genehmigung des Vertrages über den Waffenhandel zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Der Vertrag setzt erstmals auf internationaler Ebene völkerrechtlich verbindliche Standards bei der Regelung und Kontrolle des internationalen Handels mit konventionellen Waffen fest. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat sich mit dieser Botschaft am 31. März 2014 befasst.

Nach jahrelangen Verhandlungen wurde der Vertrag über den Waffenhandel am 2. April 2013 von der Uno-Generalversammlung verabschiedet und von der Schweiz am 3. Juni 2013 unterzeichnet.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates wurde zweimal zum Verhandlungsmandat konsultiert, das erste Mal im Juni 2012 und das zweite Mal im März 2013. Beide Male bekräftigte unsere Kommission die Wichtigkeit einer Beteiligung an den Verhandlungen. Sie legte Wert darauf, dass der vorliegende Vertrag zu keiner Verschärfung der [PAGE 999] schweizerischen Gesetzgebung in diesem Bereich führen dürfe. Neben der SiK des Nationalrates hat sich auch die APK mit diesem Geschäft, primär aus aussenpolitischer Sicht, befasst. Sie ist mit 19 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten.

Der Vertrag über den Waffenhandel wurde von der Uno massgeblich mitgeprägt. Er regelt erstmals den internationalen Waffenhandel, bekämpft den illegalen Waffenhandel und verpflichtet die Staaten, die mitmachen, klare Regeln und Kontrollen beim Waffenhandel einzuführen respektive durchzusetzen. Nach einem mehrjährigen Prozess hat die Uno-Generalversammlung den Vertrag mit 156 zu 3 Stimmen bei 22 Enthaltungen verabschiedet. Damit wurden die zwei wichtigsten Ziele des Abkommens erreicht: Die internationale Staatengemeinschaft hat sich erstmals auf eine völkerrechtlich verbindliche internationale Regelung des grenzüberschreitenden Waffenhandels mit konventionellen Waffen geeinigt, und der verantwortungsvolle Handel mit konventionellen Waffen im grenzüberschreitenden Waffenhandel wird nun gestärkt. Damit wird ein Beitrag zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels geleistet. Leider haben Russland, China und Nordkorea diesen Vertrag nicht unterzeichnet, was angesichts ihrer totalitären Regimes klar zeigt, dass diese Staaten sich in ihrer eigenmächtigen Politik von niemandem beeinflussen lassen.

Die SiK ist am 31. März 2014 einstimmig auf die Vorlage eingetreten. In der Detailberatung und der Gesamtabstimmung hat die Kommission der Vorlage ebenfalls einstimmig zugestimmt. Ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun.