Steiert Jean-François · Nationalrat · 2014-06-12
Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-12
Wortprotokoll
In Kürze: Die SP unterstützt weiterhin die Position des Bundesrates zu Artikel 5 Absatz 2. Wir möchten an dieser bundesrätlichen Fassung festhalten.
Es wurde gesagt, Absatz 2 sei eine moralische Verpflichtung und gehöre insofern nicht in das Gesetz, weil es keine direkten, konkreten Konsequenzen habe. In diesem Fall hätte man allerdings auch auf Absatz 1 verzichten müssen, was wir mehrheitlich nicht getan haben. Wir haben sowohl eine moralische Verpflichtung des Einzelnen in Absatz 1, demgemäss dieser Einzelne die Verantwortung für seine Weiterbildung trägt, als auch eine moralische Verpflichtung der öffentlichen und privaten Arbeitgeber in Absatz 2. Das Ganze ist vom Bundesrat kohärent so verfasst worden. Einen Teil herausstreichen heisst nicht nur, eine moralische Verpflichtung aus dem Text herausstreichen, sondern heisst auch, bewusst ein Zeichen setzen, dass öffentliche und private Arbeitgeber weniger Verantwortung haben. Ich denke, in der gutschweizerischen Tradition einer guten Zusammenarbeit, einer Partnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, ist Absatz 2 ein symbolischer Akt, der einen moralischen Druck auf sämtliche von diesem Gesetz Betroffenen ausübt. [PAGE 1002]
In diesem Sinne möchten wir Sie bitten, bei dieser letzten Differenz dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen, damit wir mit diesem Gesetz, auf das wir schon lange warten, vorwärtsmachen können.