AB 157788
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-06-12
Wortprotokoll
Ich habe es eben bei der Motion Barthassat 12.3365, die durch Herrn Barazzone übernommen worden ist, gesagt: Der Bundesrat ist erfreut über die Entwicklung, welche die Firma Emmi mit dem Sortenverband Interprofession du Gruyère eingeleitet und auf deren Grundlage sie ihre Strategie angepasst hat. Die Schweiz engagiert sich, wie Sie alle wissen, sehr und auf internationaler Ebene, um den Schutz der geografischen Angaben verbessern zu können. Ich erinnere meinerseits an das diesbezügliche Abkommen mit Russland vom September 2011 und auch an den Anhang 12 des Agrarabkommens mit der EU von Anfang Dezember 2011, in dem es um die geografischen Ursprungsangaben geht, die wir für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit der EU vereinbaren konnten.
Die USA stehen dem Schutz von geografischen Angaben bisher grundsätzlich und kategorisch ablehnend gegenüber. Der Bundesrat sieht eine erfolgreiche Verhandlung mit den USA in diesem Bereich als chancenlos an. Der Bundesrat [PAGE 1014] prüft aber weiterhin jede Möglichkeit, zum Beispiel mittels Markenrechten, zum Schutz der schweizerischen geografischen Angaben in den USA. Ein Teilerfolg ist erwirkt worden, nämlich dass die Marken "Gruyère" und "Gruyère Switzerland" im Jahr 2013 sowohl in den USA wie auch in Südafrika eingetragen werden konnten, und das dank der gemeinsamen Strategie der Branchenorganisation, der Kantone, die betroffen sind, und des Bundes.
Das ist unsere Stossrichtung. Das ist unser Weg. Wir sind dran, und wir erwirken Teilerfolge. Aber ein integrales Abkommen mit den USA ist aus bundesrätlicher Einschätzung zum jetzigen Zeitpunkt eine Illusion, und deshalb empfehle ich Ihnen die Ablehnung der Motion.