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AB 157824

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-06-12

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion. Kriegsmaterialexporte in die vom arabischen Frühling betroffenen Regionen werden nur noch äusserst zurückhaltend und unter restriktiven Voraussetzungen bewilligt. Für das Königreich Bahrain werden grundsätzlich keine neuen Ausfuhrgesuche mehr bewilligt. Bewilligungsfähig sind lediglich noch Lieferungen von Ersatzteilen und Munition zu früher aus der Schweiz gelieferten Fliegerabwehrsystemen. Auf der gleichen Linie liegt die Bewilligung von Gesuchen für die technische Überholung von Raketen, die ausschliesslich für den Luftkampf Verwendung finden. [PAGE 1013]

Herr Nationalrat Fridez, es gilt grundsätzlich, dass wir eine missbräuchliche Verwendung des zur Ausfuhr bewilligten Kriegsmaterials nie ganz ausschliessen können. Das Risiko kann in diesem konkreten Fall aber sehr limitiert werden. Die Fliegerabwehrsysteme verfügen aufgrund ihrer Grösse und aufgrund ihres Gewichts von ungefähr sieben Tonnen über eine sehr eingeschränkte Mobilität, sie können also nicht für andere Zwecke als ursprünglich gedacht eingesetzt werden. Die Munition ist aus technischen Gründen für einen Einsatz gegen die Zivilbevölkerung nicht geeignet.

Ich wiederhole: Für das Königreich Bahrain werden grundsätzlich keine neuen Ausfuhrgesuche mehr bewilligt. Deshalb bedarf es keines generellen Exportverbots für Kriegsmaterial, das die bilateralen Beziehungen, die wir mit Bahrain auf anderen Gebieten auch noch haben, belasten würde.

Der Bundesrat ist also der Auffassung, dass die heutige, sehr restriktive Bewilligungspraxis genügt. Deshalb beantragt er Ihnen, die Motion abzulehnen.