Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-09-15
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-09-15
Wortprotokoll
Das Bundesamt für Umwelt konnte mit der Ausarbeitung der Umsetzungsverordnung erst nach der Genehmigung des Nagoya-Protokolls sowie der Verabschiedung der im Parlament rege diskutierten Änderungen des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) am 21. März 2014 beginnen. Erste Konkretisierungsvorschläge wurden unmittelbar danach erstellt. Diese sind bereits mit anderen Ämtern und mit den betroffenen Kreisen einschliesslich der Wirtschaft diskutiert worden. Die Verordnung wird gemäss dem üblichen Verfahren bei den betroffenen Kreisen in Vernehmlassung gegeben und kann dem Bundesrat voraussichtlich im Herbst 2015 zur Verabschiedung vorgelegt werden.
Mit der Anpassung des NHG zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls ist die Rechtssicherheit bei der Nutzung der genetischen Ressourcen bereits stark erhöht worden. So ist der Umfang der neueingeführten Sorgfalts- und Meldepflichten [PAGE 1478] durch die Artikel 23n und 25d NHG bereits auf Gesetzesstufe klar vorgegeben. Sie kommen zum Beispiel nicht rückwirkend zur Anwendung und gelten nur für neue Zugänge zu genetischen Ressourcen in anderen Nagoya-Protokoll-Ländern. Das Bafu wird alle nötigen Informationen auf seiner Webpage im Oktober 2014 aufschalten. Dadurch können die neuen Pflichten auch in der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der Verordnung angewendet werden.