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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-09-15

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-09-15

Wortprotokoll

E-Bikes müssen schon heute mit einer akustischen Warnvorrichtung ausgerüstet sein. Der Lenker bzw. die Lenkerin kann im Bedarfsfall akustisch auf sein bzw. ihr Herannahen aufmerksam machen. Dieses gezielt eingesetzte Signal hat den Vorteil, dass der E-Bike-Lenker an der allfälligen Reaktion der anderen Verkehrsteilnehmer erkennen kann, ob sein Nahen wahrgenommen wird.

Weiter sind Geräuschgeneratoren an elektrischen Fahrzeugen heute schon erlaubt. Allerdings werden auch Geräuschgeneratoren von Personen, deren Hörvermögen eingeschränkt ist, schlecht oder gar nicht wahrgenommen. Zudem besteht die Gefahr, dass sich Lenker von Fahrzeugen mit Geräuschgeneratoren in falscher Sicherheit wiegen und dass damit die nötige Aufmerksamkeit gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern abnimmt. Schliesslich würden Geräuschgeneratoren an E-Bikes den allgemeinen Zielen des Bundesrates zuwiderlaufen, den durch den Verkehr verursachten Lärm zu reduzieren. Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat von einer Pflicht zur Ausrüstung von E-Bikes mit dauernd wirkenden Geräuschgeneratoren ab.