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Rutz Gregor A. · Nationalrat · 2014-09-15

Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-15

Wortprotokoll

Wir bitten Sie, bei Artikel 3a die Minderheit zu unterstützen.

Wir haben bei diesem Vernehmlassungsgesetz versucht, die Prozedur bei Vernehmlassungen zu verbessern, weil Vernehmlassungen in unserer direkten Demokratie eine grosse Bedeutung haben. Es ist wichtig, dass Vernehmlassungen durchgeführt werden, wenn ein Interesse besteht, dass man Stellung nehmen kann. Wenn man keine Stellung nehmen möchte, steht das einem ja auch frei. Nun aber in dieses verbesserte Gesetz einen Passus einzubauen, dass der Bundesrat auf eine Vernehmlassung verzichten kann, wenn er der Auffassung ist, dass keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien, wäre grundfalsch. Es würde alle Verbesserungen, die jetzt in diesem Gesetz erzielt worden sind, wieder infrage stellen. Aus diesem Grund ist es falsch, das so vorzusehen.

Es ist richtig, dass Vernehmlassungen durchgeführt werden und wir Stellung nehmen können. Wenn kein Bedarf dazu besteht, dann können wir das selber so formulieren. Es ist aber gefährlich, dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, sich wieder auszuklinken und zu Vorlagen, bei denen es aus seiner Sicht vielleicht aus irgendeinem Grund nicht opportun ist, keine Vernehmlassung durchzuführen.