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Joder Rudolf · Nationalrat · 2014-09-15

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-15

Wortprotokoll

Die Mehrheit der Kommission schliesst sich dem Ständerat an und will, dies entgegen der Kommissionsminderheit, keine neuen Bestimmungen, wonach die Unterschriften gültig sind, wenn sie innerhalb der Referendumsfrist bei der Amtsstelle eingegangen sind, aber erst nach Ablauf der Frist beglaubigt werden. Die Kommission will mit 14 zu 9 Stimmen keine faktische Fristverlängerung.

Die Referendumskomitees sind gehalten, die Unterschriften laufend beglaubigen zu lassen, wie das im neuformulierten Artikel 62 Absatz 1 jetzt noch explizit festgehalten wird. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass dies organisatorisch möglich ist und kein Problem darstellt.

Klare Fristen dienen der Rechtssicherheit. Mit dem Antrag der Kommissionsminderheit ist nicht geregelt, innerhalb welcher Frist die kommunalen Amtsstellen die beglaubigten Unterschriften weiterschicken müssen, sodass der Bundeskanzlei portionenweise, eventuell während noch relativ langer Zeit, beglaubigte Unterschriften nachgereicht werden können. Das ist jedoch nicht im Sinne der Rechtssicherheit. Die Bundeskanzlei muss wissen, wann sie mit der Kontrolle der Unterschriften beginnen und die Verfügung erlassen kann, ob ein Referendum zustande gekommen ist oder eben nicht.

Bei der Ausübung von Volksrechten müssen wir für alle Beteiligten klare Regeln festlegen. Die Kantone wenden sich eindeutig gegen den Antrag der Kommissionsminderheit.

Ich bitte Sie, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen.