Lexipedia

Casanova Corina · 2014-09-15

Casanova Corina · Graubünden · 2014-09-15

Wortprotokoll

Die Kommission war hier geteilter Meinung. Die Fassung des Ständerates wird aber abgelehnt, obwohl nach Meinung des Bundesrates durchaus gute Gründe für die vom Ständerat beschlossene Lösung sprechen würden.

Unbestritten ist, dass der Wille der Wählenden zu schützen ist. Dies garantiert Artikel 34 der Bundesverfassung. Die Fassung des Ständerates schützt den Wählerwillen sicher noch expliziter als das geltende Recht. Gleichzeitig wäre die Regelung auch praxistauglich - die Praxistauglichkeit ist sehr wichtig. Zum Schutz des Wählerwillens gehört auch, dass das Wahlergebnis nach klaren und einfach anwendbaren Regeln erhoben werden kann. In der allenfalls schwierigen Anwendung in der Praxis sehen wir ein bisschen die Achillesferse des Minderheitsantrages. Im Grundsatz besteht kein zwingender Handlungsbedarf für eine Änderung. Der Bundesrat hat ja auch keine Änderung vorgeschlagen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Beschluss des Ständerates zu folgen.

Casanova Corina · 2014-09-15 | Lexipedia | Lexipedia