Joder Rudolf · Nationalrat · 2014-09-15
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-15
Wortprotokoll
In Artikel 47 Absatz 1bis wird das Anmelde- und Publikationsverfahren für Wahlkreise geregelt, in denen nur ein Mitglied des Nationalrates zu wählen ist. In einigen Majorzkantonen ist die stille Wahl möglich; die stille Wahl setzt eine Anmeldepflicht voraus. Andere Majorzkantone wünschen die Melde- und Publikationspflicht einzuführen. Dem trägt der neuformulierte Artikel 47 Absatz 1bis gemäss Bundesrat und Kommissionsmehrheit Rechnung. In den Majorzkantonen ohne stille Wahlen können die Wähler ihre Kandidaten frei bezeichnen, da jede wählbare Person auch ohne Voranmeldung bis zum Wahltag wählbar ist. Für diese Kantone macht der neuformulierte Artikel 47 Absatz 1bis wenig Sinn. Diesem Umstand trägt nun der Einzelantrag Fässler Daniel Rechnung; er schlägt für die Anmeldung der Kandidierenden in den Kantonen eine Kann-Formulierung vor.
Der Antrag Fässler Daniel lag der Kommission nicht vor. Persönlich bin ich der Meinung, dass dieser Antrag mit der Kann-Formulierung ein sinnvoller Kompromiss ist, um den verschiedenen Besonderheiten in den Majorzkantonen Rechnung zu tragen.
Noch eine Bemerkung zu Artikel 47 Absatz 1bis Litera bbis: Hier hat der Ständerat beschlossen, dass bei der Veröffentlichung der angemeldeten Kandidierenden auch das Geschlecht angegeben werden müsse. Dieser Beschluss geht auf die Redaktionskommission zurück. Sie macht geltend, die Angaben über die Kandidierenden müssten bei den Proporz- und auch bei den Majorzkantonen identisch sein. Unsere Kommission ist mit 18 zu 2 Stimmen der Meinung, dass es nicht nötig ist, auch noch das Geschlecht anzugeben, weil sich diesbezüglich in der Vergangenheit nie ein Problem ergeben hat. Ich bitte Sie, Artikel 47 Absatz 1bis Litera bbis zu streichen.
Noch eine Bemerkung zum Einzelantrag Fässler Daniel zu Artikel 47 Absatz 1bis Litera e: Auch dieser Antrag lag der Kommission nicht vor. Herr Nationalrat Fässler macht geltend, dass es in Majorzkantonen möglich ist, Personen zur Wahl vorzuschlagen, die keiner politischen Partei im Sinne des eidgenössischen Parteienregisters angehören. Mit der Ergänzung des Begriffs "politische Gruppierung" wird diesem Umstand Rechnung getragen. Auch hier bin ich persönlich der Meinung, dass wir dem Antrag Fässler Daniel zustimmen können.