Lexipedia

Heim Bea · Nationalrat · 2014-09-15

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-15

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit und der SP-Fraktion bitte ich Sie, an der Version des Nationalrates festzuhalten. Wir haben in der Frühjahrssession mit 110 zu 76 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Modell beschlossen, wie es die Kantone Bern und Neuenburg schon kennen, nämlich Folgendes: Unterschriftenlisten, die innert den von der Bundesverwaltung vorgegebenen 100 Tagen bei der Gemeinde zur Beglaubigung eingegeben worden sind, sind von der Gemeinde zu bescheinigen und aufgrund dieser Bescheinigung auch von der Bundeskanzlei als gültig und fristgerecht eingereicht zu akzeptieren.

Die neue Regelung, dass die Unterschriften bei der Gemeinde laufend zur Beglaubigung einzureichen sind, ist gut. Dass die Bundeskanzlei einen Leitfaden für die Komitees und ein Vademecum für die Gemeindebehörden geschaffen hat, ist auch gut - aber es reicht nicht. Immerhin geht es darum, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre demokratischen Rechte unbeeinträchtigt wahrnehmen [PAGE 1510] können. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass dies nicht immer der Fall ist. Es hat Gemeinden gegeben - Sie wissen es -, die, aus welchen Gründen auch immer, es nicht schafften, die beglaubigten Unterschriftenbögen rechtzeitig an die Bundeskanzlei zu schicken. Bei einigen lag es an der mangelhaften Organisation, bei anderen lag es daran, dass sie die Unterschriften per B-Post statt per A-Post weiterschickten usw.

Wir als Nationalrat wollten mit unserem Beschluss verhindern, dass ein fristgerechtes Eintreffen der Unterschriften bei der Bundeskanzlei an der Post oder an den Behörden scheitert. Es darf nicht sein, dass es die Bürgerinnen und Bürger ausbaden müssen, wenn Gemeinden langsam sind, wenn sie zu wenig Ressourcen haben oder wenn sie z. B. nur an zwei Tagen arbeiten. Es darf nicht sein, dass eine Initiative oder ein Referendum nicht zustande kommen, weil die Gemeinde die Unterschriften nicht rechtzeitig beglaubigt an die Bundeskanzlei schickt. Das ist, wie Sie wissen, vorgekommen, und zwar nicht nur einmal.

Darum unsere einfache, erprobte Lösung: Die Gemeinde bescheinigt gegenüber der Bundeskanzlei, dass die Unterschriften vorschriftsgemäss nach 100 Tagen bei ihr eingetroffen sind, und beglaubigt diese Unterschriften. Es ist so, dass vor allem in den letzten Tagen vor Fristablauf viele Unterschriften bei den Gemeinden eintreffen und Letztere dann beim Beglaubigen überfordert sein können und die Frist verstreichen lassen. Aber eine Frist ist eine Frist, und diese ist von allen einzuhalten.

Tun die Initiantinnen oder Initianten das, aber die Gemeinde öffnet die eingegangene Post nicht, ist das nicht ein Versagen der Initiantinnen oder Initianten, sondern ein Versagen der Gemeinde.

Das heisst: Ob eine Initiative oder ein Referendum zustande kommt oder nicht, hängt unter Umständen von der Gemeindeverwaltung ab. Dann ist es die Gemeinde, welche die Frist verstreichen lässt - es sind nicht die Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrer Freizeit politisch engagieren und sich z. B. im Winter beim Unterschriftensammeln unter Umständen fast die Füsse abgefroren haben für ihr Engagement. So darf man nicht mit den Volksrechten umgehen! Für Fehler der Behörden sollen nicht die Bürgerinnen und Bürger büssen. Oder um es so treffend wie die Herren Ständeräte Comte und Cramer zu formulieren: Die Verwaltung steht im Dienst des Citoyen und der Citoyenne. Es sind nicht die Bürgerinnen und Bürger, die der Verwaltung zu Diensten sein müssen.

In der Kommission argumentierte die rechte Seite, es sei alles kein Problem und nur eine Frage der Organisation. Das stimmt, aber die Demokratie lebt nicht nur von professionell organisierten Parteien mit viel Geld, sondern vor allem von aktiven kleinen Bewegungen. Sie sind der Jungbrunnen der Demokratie, und auch sie sollen sich nicht nur an Regeln halten müssen, sondern sich auch auf die gute Arbeit der Behörden verlassen können.

Darum sollte das Parlament mit diesem Bundesgesetz über die politischen Rechte die Rahmenbedingungen klar, aber fair gestalten. Der Beschluss des Nationalrates ist eine solche Lösung. Er sagt klar, dass für die Einhaltung der 100-Tage-Frist, an der es nichts zu rütteln gibt, die Initianten verantwortlich sind, für das sofortige Weiterleiten aber die Gemeinden. Gesteht man diesen in einer Verordnung eine kurze Gnadenfrist zu, ist allen gedient, und die Verfassungsbestimmung mit ihrer Frist von 100 Tagen ist eingehalten.

In diesem Sinn bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.